Startseite » Recht » News Recht »

Mängel beim Datenschutz bald teurer

Datenschutzbeauftragter
Mängel beim Datenschutz bald teurer

Mängel beim Datenschutz bald teurer
Es lohnt sich, schon früh einen Datenschutzberater hinzuzuziehen (Bild: Fotolia.com/ Peshkova)
Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten und dafür mehr als neun Mitarbeiter beschäftigen, müssen einen Datenschutzbeauftragten haben. Doch bei knapp einem Drittel der betroffenen Unternehmen fehlt dieser – ab Mai 2018 drohen höhere Bußgelder.

Obwohl seit Jahren immer wieder darauf hingewiesen wird, dass ein Datenschutzbeauftragter für Betriebe mit mehr als neun Mitarbeitern in der Verarbeitung von personenbezogenen Daten gesetzlich verpflichtend und bei Verstoß mit empfindlichen Bußgeldern zu rechnen ist, verzichten noch immer 30 % darauf. „Damit verzichten sie gleichzeitig auf das wichtigste Datenschutz-Instrument“, betont Rainer Seidlitz, Datenschutzexperte bei TÜV Süd. Da mit Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) im Mai 2018 noch höhere Bußgelder fällig werden können, sollten Unternehmen das Thema Datenschutzbeauftragter noch einmal genauer überdenken.

Ausreichend Ressourcen und Schulungen nötig

Allerdings hilft es nicht viel, wenn es einen Datenschutzbeauftragten gibt, er aber nicht richtig eingesetzt wird. Der Datenschutzindikator des TÜV Süd zeigt, dass er nur bei gut der Hälfte der Unternehmen jedes Mal aktiv hinzugezogen wird, wenn es um datenschutzrelevante Themen geht. So kann er seine Aufgabe jedoch nicht erfüllen und bereits frühzeitig auf Datenschutzlücken und Mängel verweisen.

Wichtig ist daher, dass der Datenschutzbeauftragte sowohl ausreichend Ressourcen erhält, um seine Aufgaben wahrzunehmen, als auch von den anderen Abteilungen als wesentlicher Bestandteil der Unternehmensprozesse wahrgenommen wird. Dafür ist eine regelmäßige Schulung aller Mitarbeiter sinnvoll, was allerdings nur in einem Drittel der Unternehmen tatsächlich umgesetzt wird.

Selbsttest beim TÜV

Unternehmen, die selbst prüfen möchten, wie gut sie in Sachen Datenschutz aufgestellt sind und an welchen Stellen Verbesserungspotenzial besteht, können am TÜV-Süd-Datenschutzindikator teilnehmen. Dafür wird ein Fragebogen online ausgefüllt, der Ausfüllende bekommt die Auswertung mit Tipps zur Situation im Unternehmen im Anschluss als PDF zur Verfügung gestellt.

www.tuev-sued.de/datenschutzindikator

www.tuev-sued.de/sec-it

Unsere Whitepaper-Empfehlung
Aktuelle Ausgabe
Titelbild medizin technik 2
Ausgabe
2.2024
LESEN
ABO
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

Titelthema: PFAS

Medizintechnik ohne PFAS: Suche nach sinnvollem Ersatz

Alle Webinare & Webcasts

Webinare aller unserer Industrieseiten

Aktuelles Webinar

Multiphysik-Simulation

Medizintechnik: Multiphysik-Simulation

Whitepaper

Whitepaper aller unserer Industrieseiten


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de