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Coronavirus: Freier Warenverkehr für Medizinprodukte

Corona/Durchführungsverordnung der EU-Kommission
Freier Warenverkehr für Medizinprodukte in der EU zu begrüßen

Freier Warenverkehr für Medizinprodukte in der EU zu begrüßen
Ein Aspekt der Corona-Virus-Krise: Für Europa gibt es für bestimmte Medizinprodukte nun eine einheitliche Regelung für den Warenverkehr (Bild: Julien Eichinger/ stock.adobe.com)
Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, begrüßt die Veröffentlichung einer europäisch einheitlichen Durchführungsverordnung der EU-Kommission für bestimmte Medizinprodukte wegen des Coronavirus-Ausbruchs als „sinnvollen und richtigen Schritt“.

Am 14. März 2020 veröffentlichte die EU-Kommission eine Durchführungsverordnung auf europäischer Ebene für bestimmte Medizinprodukte und stellt damit den freien Warenverkehr innerhalb der EU sicher.

Inhaltsverzeichnis

1. Nationales Exportverbot anlässlich der Coronavirus-Krise
2. Weitere Schritte in Bezug auf Medizinprodukte mit Industrie und EU abstimmen
3. Freier Warenverkehr für Medizinprodukte essenziell für die Versorgung

 

Nationales Exportverbot anlässlich der Coronavirus-Krise

Die Bundesregierung hatte am 4. März 2020 ein nationales Exportverbot auf medizinische Schutzausrüstung verhängt. Die Anordnung wurde am 12. März 2020 nach einem Gespräch mit der Medizinprodukte-Industrie erheblich flexibilisiert.

„Angesichts der komplexen Lieferketten und Produktionsnetzwerke in der Medizinprodukte-Branche ist es wichtig, dass der freie Warenverkehr innerhalb der EU sichergestellt ist“, sagt BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Staatliche Alleingänge seien angesichts der internationalen Lieferketten kontraproduktiv.

Weitere Schritte in Bezug auf Medizinprodukte mit Industrie und EU abstimmen

Der BVMed sieht es als erforderlich an, „dass weitere Schritte der Politik in engem Austausch mit der Industrie erfolgen und auf europäischer Ebene abgestimmt werden“. Der BVMed steht im engen Austausch mit den Krisenstäben, dem Bundesgesundheitsministerium und den Behörden.

Der Verband hatte früh vor negativen Auswirkungen des nationalen Exportverbots auf die Produktion von Medizinprodukten und Arzneimitteln gewarnt. So sei Deutschland für viele Produkte der Hauptumschlagplatz für ganz Europa. Viele MedTech-Unternehmen betrieben in Deutschland zentrale Lager. Bei OP-Sets komme hinzu, dass Teile der Produktion in Deutschland, die Endfertigung aber in Tschechien oder Polen stattfindet.

Freier Warenverkehr für Medizinprodukte essenziell für die Versorgung

„Der freie Warenverkehr innerhalb der EU ist deshalb essenziell für die Sicherstellung der Versorgung durch Medizinprodukte“, so BVMed-Geschäftsführer Möll. Der BVMed weist zudem darauf hin, dass Schutzausrüstungen wie Atemschutzmasken und Hauben auch für die Produktion von Medizinprodukten und Arzneimitteln benötigt werden.

Der freie Warenverkehr sei deshalb die primäre Forderung der BVMed-Vertreter beim Gespräch mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gewesen. Diese Forderung habe der BVMed auch gegenüber EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen geäußert.

Kontakt zum Verband:
BVMed – Bundesverband Medizintechnologie e.V.
Reinhardtstraße 29b
10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30-246 255-0
Website: www.bvmed.de

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