Das System „Unique Device Identification“ (UDI) soll Patientensicherheit und Rückverfolgbarkeit erhöhen, unter anderem auf Basis von GS1-Standards. GS1 Germany beantwortet auf der Medica 2012 Fragen zum Thema.
Immer wieder machen gefälschte Medikamente oder schadhafte Medizinprodukte Schlagzeilen, wie zuletzt beim Thema Brustimplantate. Und Krankenhäuser bemängeln den oftmals hohen Aufwand, der nötig ist, um die Charge eines Produktes zu identifizieren. Eine europaweite Regelung soll für eine bessere Rückverfolgbarkeit und mehr Patientensicherheit sorgen. Grundlage ist ein Entwurf, den die Europäische Kommission Ende September 2012 vorstellte. Er umfasst Vorgaben, wie die derzeitige Medizinprodukteverordnung neu zu regeln ist.
„Die Entscheidung, ein weltweites System zur Identifikation von Medizinprodukten einzuführen, ist damit gefallen“, kommentiert Sylvia Reingardt, Branchenmanagerin Gesundheitswesen bei GS1 Germany diese Entwicklung. Reingardt empfiehlt Herstellern daher, jetzt mit der Umstellung auf die kommenden neuen Kennzeichnungspflichten zu beginnen, die voraussichtlich ab 2015 greifen.
Die Identifikation und Rückverfolgbarkeit von Medizinprodukten soll durch das sogenannte Unique Device Identifikation-System (UDI) international vereinheitlicht werden. Es regelt zum einen die Kennzeichnung von Medizinprodukten mit global gültigen Standards, von der Direktkennzeichnung bis zur Kennzeichnung der verschiedenen Verpackungsebenen. Zum anderen umfasst das System eine Datenbank mit Informationen zum Produkt, zum Beispiel Handelsname, Größe, Lagerbedingungen. Für die Pflege dieser Datenbank sollen die Hersteller verantwortlich sein.
Im Rahmen der Einführung von UDI berät GS1 Germany Unternehmen bei der Umsetzung der GS1-Standards, so auch vom 14. bis 17. November auf der Medica 2012 in Halle 15 der Messe Düsseldorf, Stand A26.
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