Startseite » Recht » News Recht »

Beim REACH-Check mit Fördermitteln sparen

Dekra warnt vor unentdeckten Schadstoffen in Produkten
Beim REACH-Check mit Fördermitteln sparen

Die Dekra bietet Unternehmen einen so genannten REACH-Check an, mit dem Ziel, Schadstoffe in Produkten zu vermeiden. Diese Umweltschutzberatung gibt es jetzt mit staatlicher Förderung.

Der neue Beratungsservice ist so aufgebaut, dass sich Unternehmen die Hälfte der Kosten (in den neuen Bundesländern sogar 75 %) vom Staat als Fördermittel erstatten lassen können. Der Check richtet sich vor allem an Unternehmen, die chemische Erzeugnisse, Gemische oder Stoffe importieren.

Die europäische Chemikalienverordnung REACH hat zahlreiche neue Anforderungen an den produktbezogenen Umweltschutz aufgestellt. Insbesondere geht es darum, Schadstoffemissionen zu vermeiden und Schadstoffe in Produkten zu ersetzen. Wenn Schadstoffe im Produkt nicht bekannt sind, riskieren die Unternehmen, dass die Behörden ihre Produkte vom Markt nehmen oder dass Nichtregierungsorganisationen einschreiten. Auch von Seiten der Abnehmer wird der Druck immer stärker.
Um die Beratung auch für kleinere Unternehmen zu ermöglichen, hat der Anbieter Dekra einen besonderen REACH-Check entwickelt. Diese konzeptionelle Beratung besteht aus Ist-Analyse und Schwachstellenermittlung, individuellen Handlungsempfehlungen und Anleitungen für die Praxis sowie der Dokumentation der Ergebnisse. Die Unternehmen sollen damit in die Lage versetzt werden, die Anforderungen der REACH-Verordnung zu erfüllen und so den produktbezogenen Umweltschutz zu verbessern.
Konkret kann das beispielsweise so aussehen, dass ein Importeur von Werbeartikeln beraten wird. Es stellt sich heraus, dass keine ausreichenden Informationen über Schadstoffe in seinen Produkten vorhanden sind. Ziel der Beratung wird dann sein, das Lieferantenmanagement zu verbessern. Hier kann die Dekra das Unternehmen unterstützen.
Für diese Dienstleistung können die Unternehmen mit wenig Aufwand Fördermittel vom Staat erhalten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erstattet auf Antrag 50 % der Kosten für die Beratung, in den neuen Bundesländern sogar 75 %. Dazu muss das Unternehmen neben dem Antrag lediglich den Beratungsbericht, die Rechnung und einen Zahlungsnachweis bei der zuständigen Behörde einreichen.
Förderfähig sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe im Rahmen der von der EU vorgegebenen Grenzen für Umsatz (< 50 Mio. Euro) oder Bilanzsumme (< 43 Mio. Euro) sowie Anzahl der Beschäftigten (< 250 Mitarbeiter).
Unsere Webinar-Empfehlung
Aktuelle Ausgabe
Titelbild medizin technik 2
Ausgabe
2.2024
LESEN
ABO
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

Titelthema: PFAS

Medizintechnik ohne PFAS: Suche nach sinnvollem Ersatz

Alle Webinare & Webcasts

Webinare aller unserer Industrieseiten

Aktuelles Webinar

Multiphysik-Simulation

Medizintechnik: Multiphysik-Simulation

Whitepaper

Whitepaper aller unserer Industrieseiten


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de