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PRRC: Hilfe für die Einhaltung von Regulierungsvorschriften

BVMed-Broschüre für PRRC
Orientierungshilfe für die Einhaltung von Regulierungsvorschriften

Orientierungshilfe für die Einhaltung von Regulierungsvorschriften
Die neue BVMed-Broschüre bildet den Stand Mai 2023 der Verordnung (EU) 2017/745 und MDCG Guidance 2019-7 ab (Bild: BVMed)
Medizinproduktehersteller müssen nach der EU-MDR eine zuständige Person für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften, kurz PRRC, benennen. Eine neue BVMed-Broschüre informiert darüber, welche Aufgaben und Pflichten diese Experten erfüllen müssen.

Hersteller und Bevollmächtigte sind nach Artikel 15 MDR verpflichtet, mindestens eine für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person zu benennen. Für die sperrige Bezeichnung wird mittlerweile meist das gängige Akronym PRRC verwendet – nach der englischsprachigen Bezeichnung „Person Responsible for Regulatory Compliance“.

Übergangsfristen für Zulassung von Medizinprodukten rechtskräftig verlängert

Qualifikation und Aufgaben der PRRC

Die neue Broschüre mit dem Titel „Die für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person (PRRC) gemäß Art. 15 MDR“, die der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) vorstellt, beschreibt die wichtigsten Anforderungen hinsichtlich der Qualifikation, der Aufgaben und der Einbindung dieser Person im Unternehmen. Außerdem thematisiert sie die Haftungs- und Absicherungsaspekte im Zusammenhang mit der Funktion der verantwortlichen Person.

Medical Device Regulation

Rechtsexperten erarbeiten Orientierungshilfe

Die 22-seitige BVMed-Broschüre richtet sich an Hersteller von Medizinprodukten, an Bevollmächtigte von Herstellern außerhalb der EU sowie an Personen, die als interne oder externe PRRC für die genannten Wirtschaftsakteure tätig sind. Sie soll als Orientierungshilfe zu den verschiedenen Themenbereichen dienen. Die Publikation wurde von Rechtsexperten und -expertinnen in Zusammenarbeit mit dem PRRC-Roundtable des BVMed erarbeitet und gibt den aktuellen Diskussionsstand zu Artikel 15 MDR wieder. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im notwendigen Einzelfall.

Die Publikation kann bestellt werden unter: www.bvmed.de/broschuere-prrc

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