Der Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) befürwortet eine gesetzliche Regelung, die Korruption im Gesundheitswesen unter Strafe stellt. Sinnvolle Kooperationen sollten jedoch nicht erschwert werden.
Bei der Konzeption der Vorschriften zu Korruotion im Gesundheitswesen müsse laut BVMed darauf geachtet werden, „dass sinnvolle und bewährte Kooperationsmodelle in der Versorgung weiterhin möglich sind und diese nicht als unzulässige Vorteile diskreditiert werden“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt in einer Stellungnahme des MedTech-Branchenverbandes zur Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 17. April 2013.
Wenn über die Ärzte und die Industrie hinaus weitere Leistungserbringer und an der Versorgung Beteiligte in den Anwendungsbereich einer Strafvorschrift einbezogen werden sollen, müssten diese klar bezeichnet und definiert werden. Deshalb sollte im Text einer zukünftigen Strafvorschrift klargestellt werden, dass legitime und zulässige Formen der Kooperation nicht unter den neuen Straftatbestand fallen. Wichtig ist dem BVMed hier insbesondere, dass die nach dem Medizinproduktegesetz vorgesehene Information der Fachkreise und die Einweisung in die sachgerechte Handhabung der Medizinprodukte durch die Industrie weiterhin möglich ist und dies nicht als unzulässiger Vorteil angesehen wird.
Aufgrund der besonderen Regelungen für die Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich zwischen Industrie und medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeitern könne es auch durchaus sinnvoll sein, die entsprechenden Vorschriften im Sozialgesetzbuch zu verankern. In seiner Stellungnahme verweist der BVMed darauf, dass Kooperationen zwischen medizinischen Einrichtungen und der Industrie zur Verbesserung der Patientenversorgung gewollt und dringend notwendig seien. „Durch dieses Zusammenspiel entsteht medizinischer Fortschritt mit innovativen Medizinprodukten“, so Schmitt. Zu der erforderlichen Zusammenarbeit gehörten auch entsprechende ärztliche Fortbildungen, die von der Industrie unterstützt oder durchgeführt werden.
Gemeinsam mit den Partnern in den Kliniken, medizinischen Einrichtungen und der Ärzteschaft arbeitet der BVMed seit vielen Jahren daran, der notwendigen Kooperation im Gesundheitsmarkt eine sichere und transparente Grundlage zu geben. Bei der Zusammenarbeit zwischen Industrie, Ärzten und medizinischen Einrichtungen ist es nach Ansicht der BVMed wichtig, dass die vier Grundprinzipien im Bereich Healthcare-Compliance eingehalten werden: Erstens, das Trennungsprinzip: die strikte Trennung von Zuwendung und Umsatzgeschäft, und zweitens, das Transparenzprinzip: Jede Zuwendung und Vergütung muss offengelegt werden. Drittens, das Dokumentationsprinzip: Alle Leistungen müssen schriftlich festgehalten werden, und viertens, das Äquivalenzprinzip: Leistung und Gegenleistung müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen.
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