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Noch mehr Verbote

MedInform-Workshop:Umweltrecht und Medizingeräte
Noch mehr Verbote

Die Pflichten der Hersteller von Medizingeräten steigen weiter. Über die neuen Vorschriften und Forderungen aus dem Abfall-, Stoff- und Entsorgungsrecht informierte der MedInform-Workshop „Umweltrecht und Medizingeräte“.

Nach Stoffverboten und -einschränkungen aus der EU-Chemikalienverordnung REACH kommen nun die Verbote aus der Novelle der EU-Richtlinie zur Vermeidung von Schadstoffen in Elektro- und Elektronikgeräten (ROHS II). Außerdem wird WEEE novelliert, die EU-Richtlinie zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten. WEEE II wird den grenzüberschreitenden Transport von Geräten, beispielsweise zu Reparatur- oder Überprüfungszwecken, erschweren. Änderungen im europäischen Recht werden ihren Niederschlag in der deutschen Gesetzgebung finden, wie dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz und der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung. Neben diesen verbindlichen Gesetzesvorschriften gewinnen die Forderungen nach einer umweltfreundlichen Entwicklung von Produkten an Bedeutung.

„Für die Unternehmen der Medizintechnologie gewinnt das Thema ‚Nachhaltigkeit‘ und ‚Grüner Einkauf‘ insgesamt an Bedeutung“, so Elke Vogt, Leiterin des Referats Verbraucherschutz/Medizintechnik beim Bundesverband Medizintechnologie (BVMed).
Krankenhäuser und Beschaffungsorganisationen zeigen ein steigendes Interesse an der Einhaltung von Umweltstandards und der umweltfreundlichen Entwicklung von Produkten. Vor allem bei Medizingeräten könnte die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte an Bedeutung gewinnen, konkretisiert im Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz und seinen Durchführungsmaßnahmen für einzelne Produktgruppen. „Das erfordert umfassende Überlegungen und die Zusammenarbeit der verschiedenen Abteilungen eines Unternehmens schon bei der Entwicklung der Produkte“, betonte Vogt.
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