Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), dass das innovative ACI-Verfahren (Autologe Chondrozyten Implantation) zur Behandlung von Knorpelschäden am Sprunggelenk im Krankenhaus bei gesetzlich Versicherten nicht mehr vergütet wird. Die Gesellschaft zeigt sich enttäuscht, dass aus prinzipiellen methodischen Erwägungen („keine Studien auf der höchsten Evidenzstufe = kein Nutzen“) im G-BA entschieden wurde, dieses Verfahren auch in Ausnahmefällen am Sprunggelenk nicht mehr zu bezahlen. Wenn innovative Verfahren im Krankenhausbereich bereits ausgeschlossen würden, bevor sich diese bewähren konnten, so bestehe die Gefahr, dass der medizinische Fortschritt in Deutschland aufgehalten wird, betont die DKG.
Bei der Autologen Chondrozyten Implantation werden körpereigene Knorpelzellen im Labor vermehrt und anschließend zur Auffüllung des Knorpelschadens verwendet. Dadurch entsteht ein Ersatz-Knorpelgewebe, das in seiner Zusammensetzung und Belastbarkeit dem ursprünglichen Knorpel sehr nahe kommt.
Unsere Webinar-Empfehlung
Armprothesen und andere medizinische Hilfen mit dem 3D-Drucker individuell, schnell und kosteneffizient herstellen
Teilen: