Die vier Verbände der Medizintechnik- und Diagnostika-Industrie unterstützen Hersteller mit ihrem aktualisierten Leitfaden auf dem Weg ins deutsche Erstattungssystem. In einer gemeinsamen Erklärung bemängeln sie zudem, dass die neue Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bislang nicht konsequent zu Ende geführt wurde: „Zwar könne mit Inkrafttreten der neuen Verfahrensordnung das Potenzial innovativer Medizinprodukte besser ausgeschöpft werden, dennoch sei man noch nicht am Ziel“, heißt es. Es müsse sichergestellt werden, dass verbesserte Diagnose- und Therapiemöglichkeiten zügig in die Regelversorgung gelangen und damit schneller den Patienten zugutekommen.
Machbare Lösungen für Hersteller gesucht
Das geforderte wissenschaftliche Evidenz-Instrumentarium werfe weiterhin enorme praktische und methodische Probleme für Hersteller auf, wenn sie den geforderten Nachweis des medizinischen Nutzens für Methoden erbringen, die auf dem Einsatz ihrer Produkte in der Versorgung beruhen. Gebraucht würden Lösungen, beispielsweise für Studien, die den Patientennutzen eindeutig belegen und für die Hersteller auch machbar sind.
Eigene Methodenbewertungsverfahren unterstützen
Die gesetzlichen und über Verordnungen erlassene Vorgaben (aus dem Implantateregistergesetz und Terminservice- und Versorgungsgesetz), die der G-BA kürzlich in die Abläufe der Selbstverwaltung überführt hat, betreffen insbesondere Regelungen von „Erprobungen“ und „Nutzenbewertung mit Medizinprodukten hoher Risikoklassen“ für Methoden des Krankenhausbereichs. Die vier Verbände honorieren, dass dadurch die Handlungsspielräume für Hersteller von Medizinprodukten erweitert wurden, eigene Methodenbewertungsverfahren nach gesetzten Maßstäben für ihre Produkte anzustoßen und durchzuführen. Doch auch diese Möglichkeiten müssten in einem nächsten Schritt noch ausgeweitet werden.
Überarbeiteter Leitfaden schafft Klarheit
Um mehr Transparenz für die Erstattungssystematik im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung für Medizinprodukte-Hersteller zu erreichen, haben die Verbände ihren Leitfaden „Zugang ins deutsche Erstattungssystem“ aktualisiert. Die dritte Ausgabe der Publikation thematisiert die Möglichkeiten und Hürden in der Vergütung im niedergelassenen Bereich und in Krankenhäusern.
Nähere Informationen zum Dokument „Zugang ins deutsche Erstattungssystem – ein Leitfaden für Hersteller von Medizinprodukten und Diagnostika“ finden sich auf den Webseiten der Verbände:
www.bvmed.de
www. spectaris.de/medizintechnik/themen/erstattung
www.vdgh.de/veroeffentlichungen