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Schutz der Patienten vor irreführenden Namen

Arzneimittelbezeichnungen: Zulassungsbehörden setzen engere Grenzen
Schutz der Patienten vor irreführenden Namen

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) haben eine neue „Leitlinie zur Bezeichnung von Arzneimitteln“ auf denWeg gebracht. Sie soll vor allem die Patienten vor Missverständnissen schützen. setzen die beiden Bundesoberbehörden deutlich engere Grenzen bei der Auswahl von Arzneimittelnamen und ihren Zusätzen.

Mit der neuen Leitlinie wollen das BfArM und das PEI erreichen, dass es bei den Patienten weniger Verwechslungen und Fehlanwendungen durch unklare, irreführende und verharmlosende Namen gibt. Eindeutige und verwechslungssichere Bezeichnungen von Arzneimitteln sollen als Identifikations- und Unterscheidungsmerkmal gestärkt werden und zur Sicherheit im Arzneimittelverkehr beitragen. Davon profitieren Patienten, Ärzte und Apotheker gleichermaßen, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung..

Mit der neuen Leitlinie reagieren BfArM und PEI auf einen Trend in der Pharmaindustrie, bei der Entwicklung neuer Arzneimittelbezeichnungen verstärkt auch Marketing-Strategien in den Vordergrund zu stellen. So würden immer häufiger verharmlosende Arzneimittelnamen und verwirrende Namenszusätze wie „super“ oder „express“ beantragt. die neue Leitlinie soll der pharmazeutischen Industrie bereits im Vorfeld eines Antrages klare Arbeits- und Entscheidungshilfen an die Hand geben. Damit sollen langwierige Auseinandersetzungen um – nach Ansicht der Behörden irreführende – Namen zukünftig schneller entschieden werden. Dies geschieht im Sinne der Patientensicherheit und des vorbeugenden Gesundheitsschutzes.
Die neue Leitlinie ist eines der Ergebnisse des „Aktionsplans zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in Deutschland“ des Bundesministeriums für Gesundheit gemeinsam mit weiteren Akteuren aus dem Gesundheitswesen.
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