Mindestens 20 % des 5,1 Mrd. Euro schweren Programms „EU4Health“ sollen in Krankheitsvorsorge und Gesundheitsförderung fließen. Die EU soll damit besser mit länderübergreifenden Gesundheitsgefahren und Pandemien umgehen können, teilt das Europäische Parlament mit. Beispielsweise soll die Verfügbarkeit von Arzneimitteln und Medizinprodukten soll verbessert werden.
EU-Staaten sollen sich bei Gesundheitsgefahren austauschen
Das neue Gesundheitsprogramm „EU4Health“ ergänzt die Strategien der Mitgliedstaaten – und zwar in den Bereichen, in denen durch gemeinsames Vorgehen auf EU-Ebene wirklich Mehrwert erzielt wird. In erste Linie geht es um die Stärkung des Gesundheitswesens: Die Mitgliedstaaten sollen sich untereinander abstimmen und Daten austauschen. Darüber hinaus sollen Arzneimittel und medizinische Geräte besser verfügbar, zugänglicher und günstiger werden.
Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitsdienste
Das Programm „EU4Health“ soll das Gesundheitswesen der Mitgliedstaaten krisenfester machen: Ziel ist die bessere Vorbereitung auf erhebliche länderübergreifende Gesundheitsgefahren. So will die EU nicht nur künftige Epidemien, sondern auch langfristige Probleme wie die alternde Bevölkerung und Ungleichheiten im Gesundheitsbereich bewältigen können.
Unterstützt werden mit dem Programm auch die Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitsdienste (e-Health) und die Einrichtung des europäischen Gesundheitsdatenraums. Darüber hinaus ist vorgesehen, den Zugang zu hochwertiger Gesundheitsversorgung zu verbessern – unter anderem im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit. Nicht zuletzt sollen mithilfe des Programms Verbesserungen im Bereich der geistigen Gesundheit und schnellere Fortschritte bei der Krebsbekämpfung möglich werden.
Medizinische Güter und Fachpersonal in Reserve
Die EU-Abgeordneten begrüßten auch die Einrichtung eines Vorrats an medizinischen Gütern und Geräten auf EU-Ebene, mit dem die Arbeit im Rahmen von RescEU ergänzt wird, sowie einer Reserve von medizinischem Fach- und Hilfspersonal, das im Falle einer Gesundheitskrise mobilisiert werden kann.
Das sind die nächsten Schritte
Sobald auch der Rat die entsprechende Verordnung förmlich angenommen hat, tritt sie am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2021.
Hintergrundinformationen zum Programm EU4Health
Im Mai 2020 legte die Kommission als Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie das neue eigenständige Gesundheitsprogramm „EU4Health“ für die Zeit von 2021 bis 2027 vor. Am 14. Dezember 2020 einigten sich Parlament und Rat auf einen entsprechenden Kompromiss.
Weitere Informationen zum Programm EU4Health: https://ec.europa.eu/health/funding/eu4health_de