Die medizinische Terminologie Snomed CT verwandelt medizinische Sachverhalte und Fachbegriffe, für die es weltweit unterschiedliche Bezeichnungen und Maßstäbe gibt, in sprachunabhängig unmissverständliche und international eindeutige Zahlencodes, also in eine „einheitliche Sprache“. Diese kann von Computern gelesen und verarbeitet werden und schafft so die Voraussetzung für den elektronischen Austausch von Gesundheitsdaten. Dies ist ein wichtiger Baustein für die Digitalisierungsinitiative der Bundesregierung.
BfArM ist neues Mitglied von Snomed International
Seit dem 1. Januar ist Deutschland mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als „National Release Center“ Mitglied von Snomed International. BfArM-Präsident Prof. Dr. Karl Broich sagt: „Mit Snomed CT bringen wir die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland weiter voran.“ Als international standardisierte Gesundheitsterminologie sei Snomed CT eine wichtige Voraussetzung, um medizinische Daten auch aus verschiedenen Quellen verlässlich für die Forschung auswertbar zu machen. „Damit beschleunigen wir innovative Entwicklungen und können neuartige Therapieoptionen künftig schneller für die Patientinnen und Patienten verfügbar machen.“ Für die Nutzung von Snomed CT ist eine Lizenz erforderlich. Alle im deutschen Gesundheitswesen beteiligten Institutionen und Fachkreise wie beispielsweise Softwarehersteller, Kliniken, Labore, Forschungsorganisationen, die Snomed CT in ihren Anwendungen nutzen möchten, können beim BfArM eine kostenfreie Lizenz beantragen.
Terminologie bereits 2020 im MMI-Netzwerk ausgerollt
Nicht für alle Nutzer in Deutschland ist Snomed CT neu: Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Medizininformatik-Initiative (MII), an der alle Standorte der deutschen Hochschulmedizin und viele weitere Partner aus Forschung und Gesundheitswirtschaft beteiligt sind, hat bereits 2020 die internationale Terminologie Snomed CT in Deutschland eingeführt und deren Nutzung in ihrem Netzwerk ausgerollt. Gemäß Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) wurde diese erfolgreiche Pilotierung nunmehr vorzeitig in die nationale E-Health-Strategie überführt.
Kontakt zur Behörde:
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn