Weil im 19. Jahrhundert weder Frachtsegler noch Auswandererschiffe einen Arzt an Bord hatten, war der Kapitän für die Behandlung erkrankter Passagiere oder Seeleute zuständig. Medizinische Grundkenntnisse erwarb er dafür auf der Steuermanns- oder Navigationsschule. Er lernte, mit dem umzugehen, was an Bord häufig vorkam: Die vom hohen Salzgehalt der Nahrung an Bord herrührenden eiternden Furunkel, sogenannte „Schweinsbeulen“, musste er aufschneiden. Er wusste, wie man Brüche schient, war Geburtshelfer und musste als Operateur notfalls Gliedmaßen amputieren. Dafür besaß er Instrumente wie Skalpell, Klammern und eine Säge und eine Medizinkiste mit Gebrauchs- und Dosierungsanweisung im Deckel. Ab 1888 waren dann alle Handelsschiffe verpflichtet, eine „Anleitung zur Gesundheitspflege“ an Bord zu haben, die das Reichsgesundheitsministerium herausgegeben hatte. Erst 1899 wurde die Arztpräsenz auf Schiffen gesetzlich geregelt.
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