Im Medizinprodukte-Informationssystem hat das DIMDI das Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher und anderer Vorschriften fristgerecht umgesetzt. Das System ermöglicht nun die direkte Dateneingabe und das Bearbeiten durch Anzeigepflichtige und Behörden über das Internet.
Das Gesetz trat am 30. Juni in Kraft und soll zur Entbürokratisierung und Deregulierung beitragen. Das machte wesentliche Änderungen in allen Datenbanken und Erfassungssystemen des internetbasierten Informationssystems erforderlich. Bei der Anzeige zum erstmaligen Inverkehrbringen muss beispielsweise die Produktanzeige nicht nur die Bevollmächtigten und Einführer enthalten, sondern sie muss um die genaue Angabe der Hersteller ergänzt werden. Für die Anzeige von Betrieben und Einrichtungen, die ausschließlich Medizinprodukte für andere aufbereiten, wurde das Anzeigeverfahren vereinfacht.
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