In China ist die erste Stufe des neuen Umweltrechts in Kraft getreten. Die Regelungen treffen Hersteller, Importeure und Händler von elektrischen und elektronischen Geräten, die für den chinesischen Markt bestimmt sind. Vor allem Medizintechnikprodukte sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumente sind davon betroffen, weil sie von der europäischen Richtlinie ausgenommen sind, in China jedoch seit März gekennzeichnet sein müssen. „Käme es bei diesen Produktgruppen entgegen den uns von der chinesischen Seite gegebenen mündlichen Zusagen zu Stoffverboten, wären technische Änderungen und damit neue, zeitraubende Zulassungsverfahren erforderlich“, erklärt Sven Behrens, Geschäftsführer des Industrieverbandes für optische, mechatronische und medizinische Technologien (Spectaris). Praktisch wären Stoffverbote bei diesen Produkten mit einem Importverbot nach China für die nächsten ein bis zwei Jahre gleichzusetzen.
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