Mit der Fördermaßnahme des BMBF sollen Produktionsprozesse und -ausrüstungen deutlich verbessert werden, die zum Herstellen von Medizinprodukten gebraucht werden. Unterstützt werden Unternehmen und Forschungsinstituten. Im Vordergrund stehen dabei die Entwicklung neuer Fertigungsverfahren und Produktionsausrüstungen sowie der Aufbau strategischer Partnerschaften zwischen Wirtschaft und Wissenschaft, die der Entwicklung von neuen Medizinprodukten dienen sowie die Eigenschaften bestehender Produkte verbessern sollen. Exemplarische, innovative und möglichst geschlossene Wertschöpfungsketten sollen als erfolgreiche Beispiele zeigen, wie eine effiziente Zusammenarbeit über heute noch vorhandene „(Branchen-) Grenzen“ hinweg erreicht werden kann.
Das BMBF fördert mit dem Programm „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“ kooperative vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben, die die Produktion in Deutschland stärken. Dadurch sollen produzierende Unternehmen besser in die Lage versetzt werden, auf Veränderungen rasch zu reagieren und den erforderlichen Wandel aktiv mitzugestalten.
Die Verbundprojekte sollen sich auf folgende Forschungs- und Entwicklungsarbeiten konzentrieren:
- Entwicklung neuer Produktionsprozesse und -anlagen für Medizinprodukte.
Die Innovation der neuen Prozesse liegt dabei darin, dass Herstellungsverfahren neuartig ist, dass neue Materialien verwendet werden oder neuartige Medizinprodukte mit neuen Produkteigenschaften hergestellt werden. - Innovative Weiterentwicklung von hochpräzisen Produktionsanlagen und -prozessen für die Herstellung von Medizinprodukten.
Konkreter Entwicklungsbedarf besteht in der Variation sowie der Optimierung von Anlagen oder deren Komponenten, so dass der Automatisierungsgrad steigt und die Prozesse entsprechend angepasst werden. Dabei kann auch auf die Qualifizierung und Übertragung etablierter Produktionsprozesse aus nichtmedizintechnischen Bereichen zurückgegriffen werden. - Erforschung neuer Methoden und Vorgehensweisen zur Entwicklung von Medizinprodukten mit neuen/besseren Produkteigenschaften.
In diesem Bereich geht es um Funktionsintegration oder Integralbauweise.
Weitere Kriterien und detailliertere Ausführungen sind dem Bekanntmachungstext zu entnehmen. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe ist dem Projektträger Karlsruhe (PTKA) bis spätestens 31. Januar 2018 eine zwischen den Partnern abgestimmte Projektskizze in schriftlicher und elektronischer Form in deutscher Sprache vorzulegen.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Skizzeneinreicher der am besten bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Einzelheiten zu Thema und Verfahren können der Bekanntmachung entnommen werden.
Projektträger Karlsruhe (PTKA)
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Ansprechpartner: Herr Rüdiger Sehorz
Telefon +49 (0)721 608–25287
E-Mail: ruediger.sehorz@kit.edu