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Konkrete Maßnahmen erwünscht

Strategieprozess „Innovationen in der Medizintechnik“
Konkrete Maßnahmen erwünscht

Forschungs-, Gesundheits- und Wirtschaftsministerium verlängern die Arbeit der Expertengruppe rund um die Medizintechnik. Vertreter aus den Verbänden Spectaris und ZVEI begrüßen das, haben aber auch Wünsche für das weitere Vorgehen.

Der Branchenverband Spectaris begrüßt die Fortführung des Strategieprozesses „Innovationen in der Medizintechnik“ der Bundesregierung. „Es ist zu begrüßen, dass mit der heutigen Strategiekonferenz der bereits vor zwei Jahren eingeleitete Dialog zur Identifizierung von Innovationshürden in der Medizintechnik wieder Fahrt aufnimmt“, so Marcus Kuhlmann, Leiter des Fachverbandes Medizintechnik bei Spectaris. Jetzt müsse es darum gehen, konkrete Maßnahmen einzuleiten, um die identifizierten Problemfelder auch einer Lösung zuzuführen. Im Rahmen des Nationalen Strategieprozesses hatten sich das Forschungsministerium, das Gesundheitsministerium sowie das Wirtschaftsministerium in einer Expertengruppe mit der Industrie und Wissenschaft zusammen getan. Ende 2012 wurde der Ergebnisbericht vorgelegt.

Für die bei beim Verband Spectaris organisierten Unternehmen haben sich im Wesentlichen zwei Herausforderungen entlang der Innovationskette herauskristallisiert.
  • Die Finanzierung von Studien und der Nachweis des Nutzens von medizinischen Produkten können von den meist mittelständischen Herstellern oftmals nicht geleistet werden, da die Hersteller in der Regel weder den zu leistenden Aufwand noch das Ergebnis des Verfahrens verlässlich einschätzen können. Der Verband schlägt daher vor, die Finanzierung der Studien als Anschubfinanzierung in den nächsten Jahren über den Gesundheitsfonds der Gesetzlichen Krankenversicherung zu bezahlen und dafür ein Prozent der Mittel des Gesundheitsfonds vorzuhalten.
  • Ein großes Problem sei auch, wenn ein neues Medizinprodukt im Rahmen einer neue Untersuchungs- oder Behandlungsmethode lediglich nach seinem medizinischen Patientennutzen bewertet werde.
„Unserer Auffassung nach müssen neben dem bisher schon berücksichtigten unmittelbaren medizinischen Patientennutzen auch andere Nutzendimensionen in Entscheidungen über die Erstattung von Medizinproduktenoder Methoden einfließen, wie zum Beispiel das finanzielle Einsparpotenzial, welches ein neues Verfahren bieten kann“, meint Marcus Kuhlmann. Der Verband schlägt daher vor, gesetzlich zu verankern, dass Entscheidungsgremien diese indirekten Nutzenelemente bei ihren Entscheidungen berücksichtigen müssen, solange der direkte Patientennutzen mit anderen Verfahren gleichwertig ist.
Darüber hinaus könnten Innovationen in der Medizintechnik auch dadurch gefördert werden, dass sich die Transparenz und Verbindlichkeit von Entscheidungen zur Erstattung verbessern. „Hierzu“, sagt Kuhlmann, „schlagen wir eine zentrale Beratungsstelle für die Industrie vor sowie die Schaffung einer eigenen Antragsmöglichkeit für die Hersteller mit festen Fristen für die Laufzeit von Verfahren sowie die Aufwertung von Entscheidungen zu Verwaltungsakten, so dass diese gerichtlich angefochten werden können.“
Der ZVEI forderte anlässlich der Nationalen Strategiekonferenz „Innovationen in der Medizintechnik“ die drei ausrichtenden Ministerien auf, die bisherigen Ergebnisse der Diskussionen zwischen Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Selbstverwaltung schnell umzusetzen.
Christian Erbe, Vorsitzender des ZVEI-Fachverbands Elektromedizinische Technik, begrüßte ausdrücklich, dass die Bundesregierung bei dem Thema weiterhin konzertiert vorgehe. „Die drei Ministerien Forschung, Wirtschaft und Gesundheit sind gleichermaßen wichtig für gute Rahmenbedingungen der Branche. Wir freuen uns daher, dass auf der heutigen Strategiekonferenz unter Einbindung aller Akteure über die Umsetzung der bisherigen Ergebnisse diskutiert wird.“
Es müßten aber auch konkrete Maßnahmen folgen. „Gerade beim Thema Nutzennachweise brauchen wir eine schnelle Klärung, besonders im Interesse der vielen mittelständischen Hersteller“, so Erbe. Die ersten Erfahrungen mit der Erprobungsregel nach §137e SGB V würden zeigen, dass erst noch Verfahren definiert werden müssen, die für die Bedingungen in der Medizintechnik geeignet sind. Hier könnten die drei Ministerien wichtige Anschubhilfe geben.
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