Wer aus kurzer Distanz länger als 10 s in eine LED schaut, die blaues oder weißes Licht aussendet, kann seine Netzhaut gefährden. Zu diesem Ergebnis kommen Forscher der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Aufgrund ihrer Eigenschaften sind Licht emittierende Diode (LED) zwischen Lasern und Quellen inkohärenter optischer Strahlung wie Glüh-, Leuchtstoff- und Gasentladungslampen anzusiedeln. Die Lampensicherheitsnorm unterteilt diese Quellen inkohärenter optischer Strahlung in vier Risikogruppen: die Freie Gruppe, bei der kein Risiko besteht, und die Risikogruppen 1 bis 3 mit steigendem Gefährdungspotenzial.
Die Experten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) fanden heraus, dass ihre 43 untersuchten LED im sichtbaren Spektralbereich maximal die Risikogruppe 2 erreichen. Bei LED steht vor allem die photochemische Gefährdung im Vordergrund. Das bedeutet, dass durch das Licht chemische Reaktionen im Auge ausgelöst werden und dadurch das Gewebe geschädigt wird. Thermische Gefährdung, verursacht durch die Erhitzung des Gewebes, spielt bei LED eine untergeordnete Rolle.
Rot- und Gelblicht emittierende LED stellen hingegen keine Gefährdung dar. Auch bei einem kurzen Blick in Weiß- oder Blaulicht emittierende LED werden die Grenzwerte zur photochemischen Gefährdung der Netzhaut nicht erreicht. Diese Grenzwerte können bei Expositionen, die länger als zehn Sekunden dauern, jedoch überschritten werden. Wichtig zu beachten ist hierbei, dass sich alle Einzelexpositionen einer Arbeitsschicht aufsummieren und so schnell die Grenzwerte erreicht werden können. Dies kann beispielsweise bei Arbeitsplätzen in der LED-Industrie, bei der Installation von Beleuchtungsanlagen oder in der Theater- und Bühnenbeleuchtung vorkommen.
Die BAuA hat dazu den Bericht „Photobiologische Sicherheit von Licht emittierenden Dioden (LED)“ veröffentlicht.
Weitere Informationen: Direkter Link zum Bericht der BAuA
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