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3D-Drucker kommen im privaten wie im gewerblichen Bereich immer häufiger zum Einsatz. Mit dem Bericht „3D-Druck: Praxisgrundlagen zu Produktsicherheit und Rechtsrahmen“ legt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt eine Übersicht über aktuelle additive Fertigungsverfahren vor und fasst die rechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung von 3D-Druckern zusammen.
Der Forschungsbericht verdeutlicht anhand praxisbezogener Szenarien und Fragestellungen, welche rechtlichen Anforderungen die Nutzer und potenziellen Hersteller zu beachten haben. Ebenso zeigt er neuartige Geschäftsmodelle auf, die zu Handlungsfeldern für die Marktüberwachung werden können. Dazu werden die aktuellen additiven Fertigungsverfahren vorgestellt, kategorisiert und erläutert. Die wichtigsten Informationen sind in Steckbriefen übersichtlich zusammengefasst. Dabei geht der Bericht auch auf mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz durch den 3D-Druck ein. Zudem wird dargelegt, inwiefern die Verwender zu Herstellern im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes werden können.
Auf der Grundlage des Berichtes hat die BAuA zwei praxisnahe Broschüren veröffentlicht: „3-D-Druck und Produktsicherheit: Informationen für Hersteller und andere geschäftsmäßige Nutzer“ sowie „3-D-Druck und Produktsicherheit: Informationen für die Marktüberwachung“.