Nach der vielbeachteten Versteigerung der 5G-Funkfrequenzen an die Mobilfunknetzbetreiber im Frühjahr 2019 hat die Bundesnetzagentur im November 2019 das Antragsverfahren für zusätzliche lokale 5G-Campusnetze im Frequenzbereich 3700 bis 3800 MHz gestartet. Diese Funkfrequenzen bilden die Grundlage für innovative 5G-Anwendungen, beispielsweise in den Bereichen Industrie 4.0, Smart Farming oder Smart City. Die Gebühren für die Frequenzen berechnen sich nach einer Formel, die vor allem die Größe des abgedeckten Gebiets, die Bandbreite und die Laufzeit der Frequenz berücksichtigt.
Gebühr fürs lokale 5G-Funknetz errechnen
Ihren Campusnetzplaner hat die TU Dortmund als Konsortialpartner des Competence Center 5G.NRW entwickelt. Der Campusnetzplaner ist kostenfrei und ab sofort verfügbar. Mit ihm lassen sich die Daten für den 5G-Antrag an die Bundesnetzagentur passend aufbereiten und können im Anschluss direkt in das Antragsformular eingetragen werden. Das Competence Center 5G.NRW wird vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.
„Das Competence Center 5G.NRW hat vor rund einem halben Jahr seine Arbeit aufgenommen und unterstützt Unternehmen und Institutionen bei der frühzeitigen Nutzung von 5G. Es freut mich, dass die Arbeit der Partner in dem Konsortium bereits Früchte trägt“, erklärt NRW-Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Andreas Pinkwart.
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