Trifft ein Laserstrahl aufs menschliche Auge, gibt es keine Schutzreflexe, die eine Blendung verhindern könnten: Dies ist das Ergebnis einer Studie an der Fachhochschule Köln. Die Ergebnisse zeigen, dass bereits eine relativ kurze Einwirkung von Laserstrahlung zu großen Sehbeeinträchtigungen führen kann. So erzeugen Laserstrahlleistungen von 560 µW je nach Wellenlänge Sehstörungen zwischen 3 s und rund 30 s. Bereits nach 0,1 s Bestrahlung kann es zu Sehbeeinträchtigungen kommen. „Bis die Pupille aber so weit wie möglich geschlossen ist, dauert es mindestens eine Sekunde“, erklärt Prof. Dr. Hans-Dieter Reidenbach, der die Untersuchungen geleitet hat. Die Erkenntnisse wurden in die „Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eingearbeitet, die die Studie förderte. Der Gesetzgeber, Unfallversicherungsträger und Normenorganisationen waren lange davon ausgegangen, dass es Schutzreaktionen gibt, die eine Blendung oder Schädigung des Auges verhindern oder vermindern.
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