Es gab Zeiten, da gab es über die Wiederverwendung mancher Medizinprodukte keine Diskussion: Bevor sich in den 1960er Jahren Einwegspritzen durchsetzten, wurden Spritzen und Kanülen in Alkohol aufbewahrt und mehrfach verwendet. 1922 versuchte der Bremerhavener Nervenarzt Dr. Heinrich Wietfeldt, sich und seinen Kollegen das Arbeiten zu erleichtern, und entwickelte das Injektionsbesteck Sterilofix. Nadeln und Spritzen werden in mit Alkohol gefüllten Behältern getrennt voneinander aufbewahrt und steril transportiert. So hatte der Arzt beim Hausbesuch immer einsatzbereite Spritzen im Etui dabei. Auch ein Jodbehälter, Kästchen für Watte und Pflaster sowie eine Feile, um die Glas-ampullen mit den Medikamenten aufzusägen, passten ins Täschchen. 1923 meldete Wietfeldt das „Sterilofix“ zum Patent an, doch fand sich kein Unternehmen, das aus der Idee ein Produkt machen wollte. Die Patentgebühr konnte der Arzt während der Inflation nur ein Jahr lang bezahlen, und bereits 1924 kauften ihm Kanadier das Patent ab.
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