Die Fortschritte in der Neurotechnologie könnten die Souveränität über unsere Gedanken bedrohen. Deshalb sollen vier zusätzliche Menschenrechte geschaffen werden, fordern Schweizer Wissenschaftler.
Vor wenigen Wochen bestätigte Facebook, dass ein Team mit Ingenieuren und Neurowissenschaftlern an neuen Gehirn-Computer-Schnittstellen forscht. Gedanken sollen dereinst ohne Umweg über Tastatur, Touchscreen und Mikrofon direkt von Absender zum Empfänger übertragen werden, so die Idee. Was sich bis vor Kurzem noch nach Sciencefiction anhörte, wird zunehmend Realität. „Die Gefahr des Missbrauchs von Neurotechnologie, um an private Daten zu gelangen, ist durch die technologischen Fortschritte stark gewachsen“, sagt Marcello Ienca, Doktorand am Institut für Bio- und Medizinethik der Universität Basel.
Rechte für Selbstbestimmung
Die Entwicklungen in der Neurotechnologie verlangen nach einer Ergänzung der Menschenrechte, sind Ienca und Prof. Roberto Andorno von der Universität Zürich überzeugt. Dafür haben die beiden Forscher im Fachblatt „Life Sciences, Society and Policy“ vier neurospezifische Menschenrechte erarbeitet: Mit dem Recht auf mentale Privatsphäre (mental privacy) soll zum Beispiel bei Neuromarketingstudien gesichert werden, dass sämtliche Daten, die nicht eindeutig dem Zweck der Studie dienen, gelöscht werden.
Über ein Recht auf kognitive Freiheit (cognitive liberty) soll verhindert werden, dass Personen dazu gezwungen werden können, neuronale Daten preiszugeben. „Das ist wichtig, weil zum Beispiel Soldaten in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen und sich schlecht gegen Missbrauch wehren können“, erläutert Ienca. „Ebenso ältere Menschen, die von den Entwicklungen in der Neurotechnologie schon heute profitieren, aber damit verbundene Risiken oft nicht erkennen.“
Das Menschenrecht auf geistige Unversehrtheit (mental integrity) gibt es bereits. Doch Ienca schlägt eine Erweiterung vor, die neue technologische Möglichkeiten der physischen oder psychischen Verletzung berücksichtigt, so zum Beispiel über das Hacken von Neuroimplantaten, wie sie bei Alzheimerpatienten bereits eingesetzt werden. Schließlich fordert Ienca das Recht auf psychologische Kontinuität (psychological continuity). Damit soll jeder Mensch vor ungewollten Persönlichkeitsveränderungen durch Neurotechnologie geschützt werden.
Gehirnaktivitäten online
„Experten gehen davon aus, dass in zehn bis 15 Jahren Touchscreens durch Gehirn-Interfaces abgelöst oder zumindest ergänzt werden“, sagt Ienca. Dies könnte dazu führen, dass zunehmend Daten zu unseren Gehirnaktivitäten online verfügbar sein werden. „Damit durchbrechen wir quasi eine letzte Grenze, denn das Gehirn war bislang der letzte Ort vollkommener Privatheit“, sagt Ienca.
Zudem öffnen sich laut den Forschern neue Tore für Missbräuche. Unlängst wurde die Möglichkeit eines „Brain Hacking“ experimentell belegt: Forscher der Universität Oxford haben ein EEG gehackt, das im Internet für unter 200 Dollar käuflich ist. Damit konnten sie sich Zugang zu den aufgezeichneten Gehirnsignalen eines Probanden verschaffen und Rückschlüsse auf persönliche Passwörter und finanzielle Daten ziehen.
Öffentliche Debatte nötig
Bereits 1997 wurden als Folge der Entschlüsselung der menschlichen DNA und der dadurch eingeleiteten genetischen Revolution neue Rechte zum Schutz der persönlichen genetischen Daten beschlossen. „Wir schlagen nun ein vergleichbares ‚Update‘ im Rahmen der neuen Möglichkeiten der Neurotechnologie vor“, sagt Ienca. „Damit wollen wir eine öffentliche Debatte lancieren, wobei die von uns vorgeschlagenen Erweiterungen noch lange nicht abschließend sind.“
https://lsspjournal.springeropen.com/articles/10.1186/s40504–017–0050–1
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