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Mit Fördermitteln zur Usability-Studie

Gebrauchstauglichkeitsstudien: Der Umfang solcher Projekte variiert in weiten Grenzen
Mit Fördermitteln zur Usability-Studie

Was man in Sachen Gebrauchstauglichkeit einem Dienstleister überträgt, hängt nach Auskunft von Usability-Fachmann Arvid Braumann sehr vom Ziel des Unternehmens ab. Von einer Begleitung bei der gesamten Entwicklung bis hin zu einer reinen Bewertung am Ende ist alles möglich.

Herr Braumann, was kommt denn auf ein Unternehmen zu, wenn eine Usability-Studie geplant wird?

Das ist ganz unterschiedlich und hängt sehr davon ab, was alles gemacht werden soll. Manchmal geht es nur darum, die Hauptfunktionen an einem Produkt zu bewerten. Das sist das, was auch die Norm vorsieht und erfordert, also quasi die Minimalversion. Manchmal sucht ein Unternehmen auch Verbesserungsvorschläge zu allen im Gerät installierten Bedienfunktionen. Solche Anforderungen an eine Studie stellen eher die Premium-Anbieter. Um deren Fragen zu beantworten, sind dann natürlich viele Meinungen von Probanden und unterschiedliche Tests erforderlich.
Wie lange dauert solch ein umfangreiches Projekt Ihrer Erfahrung nach?
Um mal das maximal Mögliche zu beschreiben: Wir können ein Unternehmen bei der Entwicklung eines Medizinproduktes umfassend beraten. Das kann soweit gehen, dass wir zum Auftraggeber gehen und dort die Mitarbeiter in die Arbeitsweisen des Usability Engineering einführen, die Entwicklung begleiten und am Ende die Tests in unseren Versuchsräumen durchführen. So ein Projekt – quasi die ganz große Lösung – kann bis zu einem Jahr dauern.
Welche Kosten fallen für ein solches Projekt an?
Wenn Sie alles, bis zu den Vergütungen für die Probanden aus dem Gesundheitsbereich, einkalkulieren, können mehrere Zehntausend Euro zusammenkommen.
Und wie sähe eine „kleine Lösung“ aus?
Es ist natürlich auch interessant, ein Produkt in einem frühen Entwicklungsstadium in die Hände der zukünftigen Anwender zu geben, um ein direktes Feedback aus dem Gesundheitsbereich zu bekommen. Das hilft zum Einen, die rechtlichen Vorgaben für das Risikomanagement und die vorgeschriebene Dokumentation zu erfüllen. Zum Anderen wird eine solche Studie auch noch zu Verbesserungsvorschlägen führen, die – sofern sie umgesetzt werden – wiederum als Verkaufsargument dienen. So etwas geht in wenigen Wochen über die Bühne und verursacht Kosten in einer Größenordnung von vielleicht 12 000 bis 15 000 Euro.
Für kleine und mittlere Unternehmen ist das aber auch schon eine Menge Geld…
Das ist sicher richtig. Es gibt allerdings auch Fördermittel, um solche Untersuchungen zu unterstützen, in Baden-Württemberg beispielsweise den so genannten Innovationsgutschein. Wer eine entsprechende Förderung beantragt, bekommt etwa 50 Prozent der Kosten für eine externe Beratung erstattet.
Dr. Birgit Oppermann birgit.oppermann@konradin.de
Weitere Informationen Zur wwH-c GmbH und dem Experimental-OP: www.wwh-c.de

Innovationsgutscheine
Im Frühjahr 2010 startete das Bundeswirtschaftsministerium das Programm go-Inno. Es soll kleinen und mittleren Unternehmen helfen, sich bei Produktinnovationen oder technischen Verfahrensinnovationen durch qualifizierte externe Beratung unterstützen zu lassen. „Wir setzen damit positive Anreize für eine systematische Innovationstätigkeit in kleinen Unternehmen“, sagte der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle.
Die BMWi-Innovationsgutscheine zur Förderung von Innovationsmanagement in kleinen Unternehmen decken 50 % der Ausgaben für externe Beratungsleistungen ab, sofern das beratende Unternehmen durch das BMWi autorisiert ist. Die Förderung in Anspruch nehmen können Betriebe mit Standort in Deutschland, weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von bis zu 10 Mio. Euro.
Eine kostenlose Initialberatung über die Berliner Euro-Norm GmbH ist möglich. Den BMWi-Innovationsgutschein bekommt man bei einem autorisierten Beratungsunternehmen oder einer regionalen Kontaktstelle.
Mehr zu Beratung und Gutscheinen erfahren Sie unter www.inno-beratung.de
Weitere Tipps:
  • Ähnliche Angebote gibt es auch von verschiedenen Bundesländern, unter anderem Baden-Württemberg. Hier gilt eine maximale Unternehmensgröße von bis zu 100 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und ein Vorjahresumsatz von höchstens 20 Mio. Euro (einschließlich aller verbundener Unternehmen). www.innovationsgutscheine.de
  • Innovationsgutscheine in Nordrhein-Westfalen für die vergünstigte Nutzung von Know-how und Infrastruktur
  • Innovationsgutscheine in Bayern
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