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EU-Verordnung für essbare Insekten

Und außerdem war da noch was
EU-Verordnung für essbare Insekten

EU-Verordnung für essbare Insekten
Essen mit mehr als vier Beinen ist in manchen Ländern eine Delikatesse, in anderen etwas gewöhnungsbedürftig (Bild: Fotolia.com/stockphototrends)
Sie gelten als gesunde Eiweißlieferanten und bieten eine Alternativen zum Fleisch von Nutztieren: Insekten. Und während die meisten EU-Bürger wohl eher damit beschäftigt sind, sich einen Mehlwurm-Burger erst gar nicht vorzustellen, geschweige denn zu verspeisen, schafft die EU schon einmal Ordnung.

Insekten werden in vielen Teilen der Welt ganz selbstverständlich gegessen. Sie gelten als eiweißreich und verfügen über eine für den Menschen günstige Nährstoffzusammensetzung. Auch die Haltung spricht für Insekten. Sie benötigen weit weniger Futter als die konventionellen Fleischlieferanten und produzieren nur einen Bruchteil der Treibhausgase, die etwa Rinder erzeugen. Insekten können insofern zurecht als Nahrungsmittel der Zukunft gelten und als echte Alternative zu herkömmlichen Fleischprodukten. Mehlwurm-Burger, Grillen-Pesto oder Heuschrecken am Spieß könnten sich zu wahren Trendspeisen entwickeln – wenn diese hierzulande zutiefst empfundene Abneigung nicht wäre.

Gesundheitliche Risikobewertung für Insekten

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin kümmert sich aber bereits um die Sicherheit bei der Verwendung von Insekten als Lebensmittel. Schließlich gibt es weltweit schätzungsweise 1900 essbare Insektenarten, die auch bei uns auf dem Teller landen könnten. Und hier geht es nicht um Ekel, sondern um mögliche toxikologische und mikrobiologische Risiken, die erforscht und bewertet werden müssen, bevor die Insekten in deutschen Supermarktregalen landen.

Dazu gehört auch, die Frage nach dem allergenen Potenzial eines Insekts zu klären. Laut BVL gibt es Hinweise auf Kreuzallergien mit Krustentieren wie Krebsen oder Shrimps. Für jede einzelne Insektenart ist daher eine gesundheitliche Risikobewertung notwendig – und zwar bevor sie zum Verbraucher gelangt.

Bisher: Insekten nur als Lebensmittelzutat

Es gab sogar bereits eine EU-Verordnung zu dem Thema, die Novel Food-Verordnung (EG) Nr. 258/97. Doch bisher barg sie eine Rechtsunsicherheit: Es war unklar, ob auch ganze Insekten als Novel Food gelten. Der Burger mit Mehlwurmanteilen wäre also Novel Food und bei der Heuschrecke am Spieß wäre die Lage unklar. In der Verordnung selbst wurden nur „Lebensmittelzutaten, die aus Tieren isoliert wurden“ genannt. Ganze Tiere wurden nicht explizit erwähnt.

Jetzt: ganz und gar, mit Panzer und Haar

Seit dem 1. Januar 2018 gilt nun jedoch die neue Novel Food-Verordnung (EU) 2015/2283, die diese Rechtsunsicherheit aufhebt: Jetzt werden Insekten – sowohl ganze Tiere als auch Teile davon – explizit genannt. Fortan gilt: Alle Insekten oder insektenhaltige Produkte, die als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden sollen, müssen vorab gesundheitlich bewertet und zugelassen werden.

Wir können uns also ganz beruhigt zurücklehnen und unser Grillen-Pesto genießen. Wenn es der EU-Verordnung entspricht, ist es frei von gesundheitlichen Risiken. Also: guten Appetit.

www.bvl.bund.de/novelfood

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