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Vorfahrt für die Spitzenforschung

KMU-innovativ: Medizintechnik
Vorfahrt für die Spitzenforschung

Vorfahrt für die Spitzenforschung
Die Medtech-Branche profitiert von innovativen KMU. Nun soll die Forschungsförderung für diese Unternehmen vereinfacht werden Bild: sudok1/Fotolia
KMU-innovativ: Medizintechnik | Mit einer neuen Förderrichtlinie will der Bund das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Medizintechnik-Unternehmen stärken.

Innovative Ansätze aus der Forschung schneller in die Anwendung zu überführen: Das ist der Zweck des Fachprogramms Medizintechnik, mit dem das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die medizintechnische Forschung und Entwicklung fördert. Die neue Förderrichtlinie „KMU-innovativ: Medizintechnik“ ist Teil des Fachprogramms. Sie dient dazu, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der Medizintechnik zu stärken und zu heben.

Charakteristisch dafür sind vereinfachte und beschleunigte Antrags- und Bewilligungsverfahren, ein Ausbau der Beratungsleistungen und die themen- sowie technologieoffene Ausgestaltung. Wichtig für die zu fördernden Vorhaben sind Versorgungsrelevanz, klinische beziehungsweise sozioökonomische Bedeutung, Innovationsgrad und die Relevanz der Forschung für die Stärkung der Marktposition des Unternehmens.

Mehr als 90 % der deutschen Medizintechnik-Unternehmen sind KMU. Sie agieren in einem Umfeld, das sie vor erhebliche Herausforderungen stellt: Dazu zählen die wachsende Interdisziplinarität sowie die regulatorischen Anforderungen. Der Prozess der Forschung und Entwicklung wird dadurch zunehmend komplexer. Deshalb will „KMU-innovativ: Medizintechnik“ den Zugang zur Forschungsförderung spürbar vereinfachen.

Im Rahmen der laufenden Fördermaßnahme sollen anwendungsorientiert forschende KMU unterstützt werden, die in der Medizintechnik tätig sind beziehungsweise ihr Geschäftsfeld in diesem Bereich erweitern und stärken wollen. Sie sollen zu mehr Anstrengungen in Forschung und Entwicklung sowie zu verstärkter Kooperation mit Unternehmen der Branche sowie wissenschaftlichen Einrichtungen angeregt werden. Insbesondere können hierbei die Grundlagen für eine spätere Produktentwicklung und, falls nötig, eine klinische Erprobung gelegt werden.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz genutzt werden. Die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes bietet eine ausführliche Erstberatung an.

www.bmbf.de, www.kmu-innovativ.de

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