Seit dem 7. Februar können sich Unternehmen für ein vereinfachtes Einfuhrverfahren registrieren, um die Handelsströme nicht zu gefährden. Damit trifft die britische Regierung Vorkehrungen für einen harten Brexit.
Das Verfahren tritt am 30. März 2019 in Kraft, wenn das Vereinigte Königreich die Europäische Union (EU) zu diesem Zeitpunkt ohne Austrittsabkommen verlässt. Dann würde, laut GTAI, die vorgesehene Übergangsphase nicht in Kraft treten, und Importe aus den EU-Staaten wären von heute auf morgen Drittlandsware, die entsprechend zollrechtlich behandelt werden müssten. Das vereinfachte Einfuhrverfahren könnte dann das Chaos an den Roll-on Roll-off-Häfen wie Dover verhindern.
Das Verfahren richtet sich insbesondere an Unternehmen, die bisher nur Warenhandel mit der EU betreiben und noch keine Erfahrung mit Zollformalitäten haben. Speditionen, die im Auftrag handeln, können nicht vom vereinfachten Verfahren profitieren. Allen anderen Unternehmen mit Erfahrung im Handel mit Drittstaaten werde empfohlen, reguläre Zollanmeldungen abzugeben.
Wie Brexit-Expertin Stefanie Eich von der GTAI mitteilt, sieht das Verfahren vor, dass zunächst auf die vollständige Einfuhranmeldung sowie Zollzahlungen verzichtet werden kann. Stattdessen sollen alle notwendigen Zollformalitäten zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden können. Dabei wird zwischen dem Standardverfahren (standards goods procedure) sowie einem Verfahren für genehmigungspflichtige Güter (controlled goods procedure) unterschieden.
Mit dem vereinfachten Einfuhrverfahren gibt es zwar Erleichterungen, aber keinen vollständigen Verzicht auf Zollformalitäten. Das Verfahren wird lediglich zeitlich entzerrt. Zudem kann es nicht von allen Beteiligten in Anspruch genommen werden. Das vereinfachte Einfuhrverfahren ist zunächst auf ein Jahr befristet.
Zum ausführlichen Artikel der GTAI sowie zu weiteren Informationen zum vereinfachten Einfuhrverfahren und zur Registrierung: