Es ist gut, dass es bei dem Thema Digitale Medizin vorangeht“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. „Das Digitale Versorgung-Gesetz enthält gute erste Schritte. Aber es müssen weitere Schritte folgen, um auch digitale Lösungen, die in Zusammenhang mit konventionellen Medizinprodukten wie Implantaten stehen, voran zu bringen.“
Der BVMed unterstützt dabei, dass das Ministerium einen niedrigschwelligen und damit patientenfreundlichen Ansatz gewählt hat. Auch die Regelung zur Verordnung und Finanzierung digitaler Lösungen sei positiv zu bewerten. Sie ermögliche, dass die Lösungen auch tatsächlich Einzug in die Versorgung halten, so der BVMed.
Mehr Transparenz bei der Patientenversorgung
Positiv beurteilt der Medtech-Verband in einer ersten Bewertung auch, dass das Verzeichnis über digitale Gesundheitsanwendungen zentral geführt wird. Das trage auch zur Transparenz bei, so dass der Patient und der Arzt als Verordner über die verschiedenen Versorgungsoptionen informiert sind.
Digitale Lösungen auch für konventionelle Produkte
Einige Aspekte, die die Patientenversorgung mit Medizinprodukten betreffen, kommen dem BVMed bislang allerdings zu kurz. So können digitale Lösungen auch im Zusammenhang mit einem konventionellen Medizinprodukt stehen. „Auch diese Erweiterungen müssen in die Versorgung gelangen, um Patienten insbesondere beim Management ihrer chronischen Erkrankungen wie Diabetes oder Herzkrankheiten zu unterstützen“, so Möll. Auch bei diesen Digitallösungen müsse der Zugang über das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen sichergestellt werden. Haben sich digitale Lösungen über Selektivverträge bewährt, müsse ein Übergang in die Regelversorgung – und somit in das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen – nach Ansicht des BVMed möglich sein.
Zugang für alle Arztgruppen
Eine Teilnahme an diesen Vertragsmodellen der Integrierten Versorgung sollte grundsätzlich allen Arztgruppen offen stehen, also beispielsweise auch Klinikärzten. Denn die Anwendung digitaler Lösungen finde auch in Kliniken statt, so der BVMed. Gleiches gelte für Telekonsile. Auch diese Möglichkeit müsse stationär genutzt und abgerechnet werden können.