Der Countdown läuft: Am 25. Mai 2018 ersetzt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) das bislang geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als unmittelbar geltendes Recht. Parallel dazu gilt ab dem 25. Mai 2018 eine neue Fassung des BDSG. Das neue Datenschutzrecht bringt für die Medizinprodukte-Unternehmen eine Vielzahl neuer Regelungen und Anforderungen mit sich. Dazu gehören geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gegen Cyber-Angriffe, das Führen eines Verzeichnisses aller technischen und organisatorischen Daten-Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutz-Folgenabschätzungen und dokumentierte Nachweise, wie die Datenschutzregelungen eingehalten werden sollen.
Der BVMed hat einen Leitfaden zum Datenschutz speziell für die Hersteller von Medizinprodukten veröffentlicht. Die 28-seitige Broschüre „Datenschutz bei Medizinprodukten“ bietet eine praxisgerechte Hilfestellung im Umgang mit personenbezogenen Daten. Sie berücksichtigt die ab Mai 2018 geltenden Änderungen des europäischen und deutschen Datenschutzrechts.
Der Leitfaden enthält eine Erläuterung der grundlegenden Begriffe des Datenschutzrechts und bietet Checklisten und Musterformulierungen für besonders häufig vorkommende Sachverhalte. Zielgruppe des Leitfadens sind neben den im Gesundheitswesen tätigen Juristen insbesondere auch diejenigen Mitarbeiter, die unmittelbar mit Krankenkassen, Angehörigen der Heilberufe und Patienten zusammenarbeiten oder in anderem Zusammenhang Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten.
Weitere Informationen: www.bvmed.de/datenschutz-broschuere