Die Europäische Kommission hat Unternehmen in einem offiziellen Schreiben davor gewarnt, dass der Brexit auch Auswirkungen auf die CE-Kennzeichnung haben könnte. Das teilt die Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing (Gtai), Berlin, mit. Sollte das Vereinigte Königreich die Europäische Union (EU) im März 2019 ohne Austrittsabkommen verlassen, verlieren Zertifikate von britischen Instituten in den übrigen 27 EU-Mitgliedstaaten ihre Gültigkeit. Folglich dürften die betroffenen Produkte nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden.
Mit der CE-Kennzeichnung wird nachgewiesen, dass ein Produkt die in verschiedenen europäischen Richtlinien festgelegten Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsanforderungen erfüllt. Erst dann darf es in allen Mitgliedstaaten der EU in Verkehr gebracht werden.
Für zahlreiche Produkte ist eine Selbstzertifizierung durch den Hersteller möglich. Dennoch verzichten viele Unternehmen darauf. Sie nehmen die Dienste von zugelassenen Prüfinstituten in Anspruch und lassen sich von ihnen eine Konformitätsbescheinigung ausstellen. Bei besonders sensiblen Produktgruppen ist die Einschaltung einer Prüfstelle für die Konformitätsbewertung sogar vorgeschrieben. Hierzu zählen beispielsweise Medizinprodukte.
Die EU und das Vereinigte Königreich könnten sich im Rahmen der Austrittsverhandlungen darauf einigen, dass die Konformitätsbewertungen auch weiterhin gegenseitig anerkannt werden. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die geltenden Produktstandards beibehalten werden. Beim jetzigen Verhandlungsstand sei es allerdings noch nicht absehbar, ob solch eine Einigung erzielt werden kann, so Gtai-Expertin Stefanie Eich.
Weitere Informationen über die Gtai: www.gtai.de
Zum offiziellen Schreiben der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu