Für die Zertifizierung von partikelfiltrierende Masken durch die Fachleute des internationalen Prüfdienstleisters müssen die Produkte den Vorgaben der maßgeblichen Verordnung 2016/425 für Persönliche Schutzausrüstung sowie der Norm EN 149 entsprechen. Anschließend dürfen Hersteller die Atemschutzmasken mit einer CE-Kennzeichnung versehen und als persönliche Schutzausrüstung auf den europäischen Markt bringen.
Anlaufstelle für Hersteller
Durch den Status als Benannte Stelle und das weltweite Labornetzwerk ist TÜV Rheinland ein wichtiger Anlaufpunkt für alle Unternehmen, die partikelfiltrierende Masken herstellen oder vertreiben. Weitere Informationen zur Benennung sind verfügbar auf der Nando-Internetseite der Europäischen Union. Nando steht für „New Approach Notified and Designated Organisations“.
Schutz vor Tröpfchen und Aerosolen
Partikelfiltrierende Masken werden je nach Durchlässigkeit des Filters auch als FFP1-, FFP2– oder FFP3-Maske bezeichnet. Sie dienen dem Eigenschutz vor Tröpfchen und Aerosolen. Diese Masken gelten anders als medizinische Gesichtsmasken nicht als Medizinprodukt, sondern als persönliche Schutzausrüstung. Zertifiziert werden dürfen sie nur durch eine von der Europäischen Union anerkannte Benannte Stelle. Bei TÜV Rheinland ist die Landesgesellschaft in Ungarn – TÜV Rheinland Intercert – die Benannte Stelle.
Übersicht des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte Bfarm zu den verschiedenen Maskentypen:
www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html
Weitere Informationen über Dienstleistungen von TÜV Rheinland zur Bewältigung der Corona-Pandemie:
www.tuv.com/landingpage/de/restart-safely
Kontakt zum Prüfinstitut:
TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
www.tuv.com