Die Prüfung von Corona-Pandemie-Atemschutzmasken (CPA) auf Basis des CPA-Schnelltests ist im Labor der Prüfungsexperten Dekra nicht mehr möglich. Der vereinfachte Prüfgrundsatz lief laut Beschluss der Marktüberwachungsbehörden aus. Der Schnelltest sollte es Herstellern und Importeuren während des Versorgungsengpasses in der ersten Phase der Corona-Pandemie ermöglichen, Schutzmasken mit einem Mindestmaß an Sicherheit gemäß § 9 MedBVSV auch für professionelle Anwender zur Verfügung zu stellen.
FFP-Masken müssen künftig wieder EU-Norm erfüllen
Ab sofort sind nur noch FFP-Masken marktfähig, die das seit vielen Jahren etablierte EU-Konformitätsbewertungsverfahren gemäß PSA-VO (EU 2016/425) durchlaufen haben und damit die Anforderungen der EU-Norm EN 149 erfüllen. Diese Masken tragen die erforderliche CE-Kennzeichnung mit der vierstelligen Nummer des überwachenden Prüfinstituts. Bei Dekra ist dies beispielsweise CE 0158. Corona-Pandemie-Atemschutzmasken (CPA), die vor diesem Stichtag auf den Markt kamen, dürfen aber weiterhin vertrieben und eingesetzt werden.
Dekra bietet Atemschutzmasken-Service und Zertifizierung
Dekra Testing & Certification ist mit dem Speziallabor in Essen als notifizierte Stelle für filtrierende Atemschutzmasken anerkannt und bietet für Atemschutzmasken den kompletten Service rund um Baumusterprüfung und Zertifizierung für die CE-Kennzeichnung.
Mehr Informationen: www.dekra.de/de/zertifizierung-von-persoenlichen-schutzausruestungen
Kontakt zum Prüfinstitut:
Dekra Testing & Certification GmbH
Handwerkstr. 15
70565 Stuttgart
Tel. +49 (0)711 7861-3454