Das Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) regelt seit dem 1. Januar 2023 erstmals verbindlich in Deutschland die Verantwortung von Unternehmen für den Schutz bestimmter Menschenrechte und umweltrechtlicher Belange entlang der Lieferketten eines Unternehmens. Dabei sind direkt alle Unternehmen betroffen, die in Deutschland mehr als 3000 Mitarbeitende beschäftigen. Ab dem 1. Januar 2024 gilt es ab 1000 Beschäftigte.
Aus Berichtspflicht entsteht Informationspflicht
Auch kleine und mittelständische Medizinprodukte-Hersteller und -Zulieferer können indirekt betroffen sein. Unter anderem kann je nach Vertrag eine Informationspflicht an Geschäftspartner bestehen, damit diese ihre Berichtspflicht erfüllen können, beispielsweise wenn es sich um große Kliniken oder größere Medizinprodukte-Hersteller handelt. KMU sind dann mittelbar vom Gesetz betroffen, wenn sie ein Unternehmen, das selbst direkt in den Anwendungsbereich des LkSG fällt, beispielsweise mit Medizinprodukten, Halbfertigerzeugnissen, Produktteilen oder Rohstoffen beliefern.
KMU müssen Grundlagen des LkSG kennen
„Um in der Lage zu sein, die möglichen Forderungen ihrer Geschäftspartner einordnen zu können, sollten sich auch KMU mit den Grundlagen des LkSG vertraut machen“, so BVMed-Nachhaltigkeitsexpertin Clara Allonge. Der KMU-Leitfaden des Bundesverband Medizintechnologie e.V. listet dazu konkrete Fallbeispiele auf. Besonders relevant sind dabei die sich aus dem Gesetz ergebenden Sorgfaltspflichten, beispielsweise:
- Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen
- Abgabe einer Grundsatzerklärung und Verankerung weiterer präventiver Maßnahmen
- Ergreifen von Abhilfemaßnahmen
- Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
- Dokumentation
- Berichterstattungen
Zur Unterstützung der Medizintechnik-Unternehmen hat der BVMed zu allen Aspekten des LkSG Handreichungen inklusive Beispiele, Musterformulierungen und Checklisten erstellt. Diese stehen auf der BVMed-Website kostenfrei zur Verfügung.
BVMed bietet Service zu LkSG-Sorgfaltspflichten
„Mit den Publikationen möchten wir zu einem einheitlichen Branchenstandard für die Implementierung des LkSG in Medizinprodukte-Unternehmen beitragen. Damit erreichen wir Harmonisierung, Rechtssicherheit und Effizienz“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.
Der Leitfaden zum Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz wurde vom BVMed gemeinsam mit der Anwaltskanzlei Clifford Chance entwickelt .
LkSG-Leitfaden für KMU: www.bvmed.de/lksg
Module der LkSG-Handreichungen: www.bvmed.de/lksg