Das vom Koalitionsausschuss beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ in Höhe von 3,9 Mrd. Euro sollte nach Ansicht des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed), einen klaren Fokus auf Zukunftstechnologien wie Robotik in der medizinischen Versorgung oder Digitalisierungstechnologien in der Patientenbehandlung haben. In dem vorgelegten Entwurf des Krankenhaus-Zukunftsgesetzes (KHZG) seien „zahlreiche gute Ansätze für die Minderung des Investitionsstaus in den Krankenhäusern in Deutschland“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. In dem Gesetzentwurf werden aber aus Sicht des Verbandes moderne Medizintechnologien und robotische Assistenzsysteme in der Umsetzung zu wenig berücksichtigt, um eine nachhaltige technische und digitale Ausstattung der Krankenhäuser zu verwirklichen. So müsste beispielsweise auch in den Notaufnahmen in moderne Medizintechnologien investiert und ein eigenes Budget für Robotik-Systeme eingeführt werden, fordert der BVMed in seiner Stellungnahme zum KHZG-Entwurf.
Positive Effekte für die Patientenversorgung beachten
Insgesamt sei die geplante Anschubfinanzierung in Technik und Digitalisierung gut, die Betriebskosten der Kliniken müssten aber auch nachhaltig sichergestellt werden. Zudem plädiert der BVMed dafür, „durch klare Leitplanken auf Bundesebene“ die Förderrichtung für die Bundesländer stärker zu harmonisieren und auf relevante Zukunftstechnologien auszurichten, wo bereits zeitnah ein Mehrwert für Patienten und das medizinische Personal geschaffen werden kann.
Eigener Budgetanteil für die Robotik
Robotische Assistenzsysteme im OP sowie digitalisierte Navigations- und Operationsprozesssysteme bilden nach Ansicht des BVMed „eine tragende Säule für eine fortschrittliche, sichere und patientenschonende chirurgische Behandlung“. Im Gesetzentwurf würden robotische Assistenzsysteme im OP aber nicht ausdrücklich erwähnt, sondern nur Robotik im Zusammenhang mit kleinen Systemen ohne wesentlichen Einfluss auf die Patientenversorgung vorgesehen. Die Potenziale und Vorteile der Robotik für eine bessere Patientenversorgung im Gesundheitssystem müssen genutzt werden, so der BVMed. „Nur durch eine großflächige Einführung im Realbetrieb können weitere Verbesserungspotenziale aufgedeckt, bestehende Systeme weiterentwickelt und integriert sowie Netzwerkeffekte erzielt werden“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme.
KI stärker ins Krankenhaus-Zukunftsgesetz aufnehmen
Hinweise zur Künstlichen Intelligenz (KI) finden sich im Entwurf zum Krankenhaus-Zukunftsgesetz bisher nur im Besonderen Teil zu §19 Absatz 1 Nummer 4 im Hinblick auf zukünftige Erweiterungen. „Derartige Lösungsansätze sind bereits heute verfügbar und sollten daher auch an entsprechender Stelle in den Gesetzestext aufgenommen werden“, fordert der BVMed in seiner Stellungnahme. KI-Systeme sind bereits heute in der Lage, die Diagnostik des Arztes zu unterstützen und so die Behandlung noch zielgerichteter durchführen zu können.
Kontakt zum Verband:
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