Das Deutsche Telemedizin Portal, das Ende letzten Jahres vorgestellt wurde, zeigt anhand von Best-Practice-Beispielen, welchen Beitrag die Telemedizin für eine bessere und effizientere Gesundheitsversorgung haben kann. Spannende Informationen über bereits abgeschlossene und laufende Projekte sind frei verfügbar und verkürzen so die Entwicklung von neuen Lösungen.
Bislang gehören telemedizinische Maßnahmen aber nicht zu den Regelleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der Gesetzgeber hat den Gemeinsamen Bundessausschuss (GBA) im Versorgungsstrukturgesetz beauftragt, verbindlich zu prüfen, inwieweit ambulante telemedizinische Leistungen in den einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) für ärztliche Leistungen aufgenommen werden. „Wir begrüßen zwar ausdrücklich, dass Telemedizin erstmals in einem Gesetz Erwähnung findet und mit konkreten Maßnahmen gefördert wird“, so Hans-Peter Bursig, Leiter des ZVEI-Kompetenzzentrums Gesundheitswirtschaft. Dennoch haben der ZVEI und seine Mitglieder die Sorge, dass der Prüfauftrag an den GBA zu eng gefasst ist und dem Potenzial der Telemedizin nicht gerecht wird. „Es sollte nicht nur um die Erbringung ambulanter, telemedizinischer Leistungen und die dafür nötigen Abrechnungsziffern gehen. Die meisten telemedizinischen Leistungen sind sektorübergreifend und lassen sich daher im derzeitigen Vergütungssystem nur schwer abbilden“, erläutert Gesundheitsexperte Bursig.
Ende März stellt der GBA das endgültige Ergebnis des Prüfauftrages vor. Der Auftrag des Gesetzgebers sollte genutzt werden, die Etablierung telemedizinischer Anwendungen für eine flächendeckende Versorgung in der Regelversorgung einzuleiten. Der ZVEI-Arbeitskreis Telehealth begleitet den Prüfauftrag.
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