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Telematik und Vernetzung zum Wohle des Patienten

Elektronischer Gesundheitsmarkt
Telematik und Vernetzung zum Wohle des Patienten

Telematik und Vernetzung zum Wohle des Patienten
Gematik-Geschäftsführer Prof. Dr. Arno Elmer und Daniela Piossek, Leiterin BVMed-Referat Krankenversicherung, auf der eHealth-Konferenz Bild: BVMed
Elektronische Anwendungen können die Versorgung der Patienten verbessern. Dazu gehören telemedizinische Anwendungen, vernetzte Versorgungssysteme und elektronische Abrechnungsprozesse.

„Der elektronische Gesundheitsmarkt mit seinen versorgungsrelevanten Angeboten wird kommen – mit oder ohne eine elektronische Gesundheitskarte“, erklärt Dr. Jürgen Faltin vom rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium. Im Mittelpunkt müsse die verbesserte Versorgung der Patienten stehen. Einen Schub erwartet sich Faltin vom angekündigten eHealth-Gesetz, wie er auf der Medinform-Konferenz „Der eGesundheitsmarkt“ im vergangenen Dezember erläuterte. „Die Zeit des Zögerns ist vorbei“, war auch die optimistische Botschaft von Prof. Dr. Arno Elmer, Hauptgeschäftsführer der Gesellschaft für Telematik-Anwendungen der Gesundheitskarte (Gematik). Die Telematik-Infrastruktur als großes Vernetzungsprojekt stehe. Die Erprobung beginnt 2015 in den Testregionen Nordwest und Südost. In dem bundesweiten Netz sind alle zurzeit 131 gesetzlichen Krankenkassen eingebunden. Prof. Elmer stellte auf der Konferenz den aktuellen Stand beim Aufbau der Telematik-Infrastruktur und der eGK vor. Die Gesundheitskarte selbst sei kein Speichermedium, sondern enthalte das Verschlüsselungsprinzip. Wichtig seien die ausschließliche Nutzung von festgelegten Standards und die Sicherstellung der Interoperabilität.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Umsetzung elektronischer Prozesse und die Gewährleistung des Datenschutzes beleuchtete die Fachanwältin Anne Britta Haas von Clifford Chance. Elektronische Lösungen im Gesundheitsbereich werfen rechtliche Probleme auf, da eine Vielzahl von Rechtsgebieten betroffen ist. Dazu gehören unter anderem das Bundesdatenschutzgesetz, das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Telemediengesetz (TMG). Elektronische Lösungen im Gesundheitswesen stellen besonders hohe Anforderungen an den Datenschutz, „da es um hochsensible Daten geht“, so die Rechtsexpertin.
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