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Mehr Transparenz und Schutz der Integrität

Swiss Medtech-Kodex
Mehr Transparenz und Schutz der Integrität

Mehr Transparenz und Schutz der Integrität
Der Swiss Medtech-Kodex gewährleistet das ethische Geschäftsverhalten beim Einsatz von Medizintechnik Bild: alexlmx/Fotolia
Im Swiss Medtech-Kodex sind seit Juni 2017 die Interaktionen der Mitgliedsunternehmen des Verbands mit medizinischen Fachkräften und Einrichtungen geregelt. Seit 1. Januar 2018 ist deren direkte finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Bildungskonferenzen, die von Dritten organisiert wurden, nicht mehr möglich. Weiter hat die Branche Transparenzrichtlinien zur Dokumentation und Offenlegung von Ausbildungszuwendungen eingeführt.

Inwieweit sind Spenden, Geschenke, gesponserte Veranstaltungen, finanzielle Zuschüsse durch die Industrie an Fachpersonen im Gesundheitswesen oder die Abgabe von Gratismustern rechtlich erlaubt und ethisch vertretbar? Wo liegen die Grenzen der Zulässigkeit in der Interaktion zwischen Medtech-Firmen und medizinischen Fachpersonen bzw. Einrichtungen?

Ziel der Zusammenarbeit beider Parteien ist die ständige Verbesserung und Weiterentwicklung medizinischer Technologien und Anwendungen. Dabei dient die Unterstützung von medizinischen Forschungs- und Bildungsprojekten dazu, die klinischen Fähigkeiten medizinischer Fachpersonen zu optimieren. Dank Instruktionen, Bildung, Schulungen und Serviceleistungen wird zudem eine sichere und wirksame Nutzung der Medizinprodukte gewährleistet.

Ausbildungszuwendungen konkret definieren

Mit dem am 12. Juni 2017 von Swiss Medtech in Kraft gesetzten Branchen-Kodex wird die Verpflichtung geschaffen, medizinische Ausbildung ausschließlich über konkret definierte Arten von Zuwendungen zu unterstützen. Dabei betrifft der Kodex alle Veranstaltungen, die durch die Mitgliedsunternehmen des Verbands unterstützt oder organisiert werden.

Neu ist seit dem 1. Januar 2018 eine direkte Finanzierung der Teilnahme von medizinischen Fachpersonen an Bildungskonferenzen durch Medtech-Firmen nicht mehr möglich. Vielmehr dürfen Zuwendungen nur noch an medizinische Einrichtungen oder professionelle Konferenzveranstalter ausgerichtet werden. Zusätzlich werden Transparenzrichtlinien zur Dokumentation und Offenlegung von Ausbildungszuwendungen eingeführt.

Weiter enthält der Kodex spezifische Regeln für bestimmte Veranstaltungstypen (wie Konferenzen, Produkt- und Anwendungsschulungen), für Forschungs- und Beratervereinbarungen, Zuwendungen und Spenden, Muster und Demonstrationsprodukte, Material für die fachliche Weiterbildung und Geschenke von geringfügigem Wert.

Unabhängige Behandlungsentscheide sicherstellen

Mit der Regelung jeglicher Interaktionen zwischen Mitgliedsunternehmen von Swiss Medtech und medizinischen Fachkräften bzw. Einrichtungen ist gemäß Kodex sicherzustellen, dass Kliniken, Ärzte, Labortechniker, Pflegekräfte und Krankenhäuser/Kliniken unabhängige

Entscheidungen für medizinische Behandlungen fällen können, ohne dass gerechtfertigte Zuwendungen durch Medtech-Firmen beispielsweise als unzulässiger geldwerter Vorteil interpretiert werden.

Zweck des Swiss Medtech-Kodex zum ethischen Geschäftsverhalten ist, die Integrität und Reputation aller an der Entwicklung innovativer Medizintechnik beteiligten Parteien noch besser zu schützen. Dabei handelt es sich um eine proaktive, stringente Selbstregulierung durch die Branche, die über die geltende Gesetzgebung hinausgeht.

Vertrauen in Medtech-Unternehmen stärken

Der neue Kodex soll gewährleisten, dass Medizintechnikunternehmen und ihre Vertreter nach höchsten ethischen Standards handeln. Er dient dazu, die positive Außenwahrnehmung und das öffentliche Vertrauen und Verständnis für die wertvollen Beiträge aus der Zusammenarbeit mit medizinischen Fachkräften zu stärken.

Die wichtigsten Neuerungen bei Zuwendungen und Spenden auf einen Blick:

Zuwendungen dürfen nicht an Einzelpersonen, sondern ausschließlich an medizinische Einrichtungen oder professionelle Konferenzveranstalter gezahlt werden.

Dafür wird ein schriftlicher Vertrag mit der medizinischen Einrichtung erforderlich, in dem Zweck, Nutzung und Pflichten der Begünstigten festgelegt sind.

Unternehmen dürfen zwar nicht Einzelpersonen als Empfänger der Zuwendungen für von Dritten organisierte Bildungskonferenzen benennen, können jedoch den Empfängertypen festlegen.

Ausbildungszuwendungen werden auf einer elektronischen Plattform gemäß Transparenzregeln offengelegt.

Unternehmen sollen über ein unabhängiges Prüfungsverfahren über Zuwendungs- und Spendenanträge entscheiden. Dies gilt auch für Ausbildungszuwendungen an professionelle Kongressveranstalter, die unabhängig von medizinischen Einrichtungen tätig sind.

Der Kodex sowie weitere Informationen sind auf der Website von Swiss Medtech verfügbar: https://swiss-medtech.ch/de/web/swiss-medtech-website/legal-compliance1

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