Laservision bietet in Zusammenarbeit mit der Uvex Academy einen Kurs zur Erlangung der Fachkunde „Messung von künstlicher optischer Strahlung“ sowie eine ausgewählte Produktpalette optischer Messtechnik an. Dazu gehört ein Handmessgerät mit zwei Detektorköpfen, mit dem sich die Gefährdung durch Blau- und UV-Lichtquellen beurteilen lässt. Ergänzt wird das Produktspektrum durch Geräte und Komponenten der Lasermesstechnik zur Bestimmung von Leistung/Energie, Wellenlänge/Spektrum und Strahlprofil. Die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) ist die in deutsches Recht umgesetzte EG-Richtlinie 2006-25-EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen. Arbeitgeber sind verpflichtet, im Unternehmen befindliche Quellen künstlicher optischer Strahlung zu überprüfen. Falls die gesetzlichen Grenzwerte überschritten werden, sind eine Vermessung der Lichtquelle und die Einleitung von Schutzmaßnahmen Pflicht. Die Laservision GmbH & Co. KG, Fürth, entwickelt, fertigt und vertreibt unter anderem Laserschutzbrillen.
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