Medizinprodukte unterscheiden sich erheblich von Arzneimitteln: Sie haben daher auch mit den EU-Richtlinien und dem Medizinproduktegesetz einen eigenen rechtlichen Rahmen. Diese Verschiedenheit müsse auch bei den Ansätzen zur Nutzenbewertung zum Ausdruck kommen, forderten der BVMed-Vorstandsvorsitzende Dr. Meinrad Lugan und Geschäftsführer Joachim M. Schmitt auf der BVMed-Konferenz „Fortschritt erleben: Wer bestimmt den Nutzen von innovativen Medizintechnologien?“ in Berlin. Der neue Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in Köln, Prof. Dr. Jürgen Windeler, lehnt dagegen verschiedene Methoden der Nutzenbewertung für Arzneimittel und Medizinprodukte ab: Aus erstattungsrechtlicher Sicht gebe es keine Unterschiede. Einen Dissens zwischen Unternehmen und IQWiG gab es auch bei dem Thema, das zur Nutzenbewertung der Medizinprodukte gehört. „Medizintechnologien nutzen dem Patienten, aber auch dem Anwender, dem Arzt, beispielsweise durch eine bessere OP-Methode“, sagte Meinrad Lugan. Deshalb seien hier andere Maßstäbe zu setzen als bei Arzneimitteln. Jürgen Windeler betonte jedoch, dass für das IQWiG der Nutzen für Anwender keine Rolle spiele. Einigkeit besteht darin, dass der Nutzen von Medizintechnologien bewertet werden müsse – offen ist, wie und nach welchen Methoden. Windeler bot gemeinsame Workshops für die Methodenerstellung im Medizinproduktebereich an. Gesundheitsökonom Prof. Dr. Jürgen Wasem schlug einen ungehinderten Markteintritt und eine Schnellbewertung analog zum Arzneimittel-Neuordnungsgesetz vor.
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