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BVMed: Alle Kooperationsverträge überprüfen

Healthcare Compliance
BVMed: Alle Kooperationsverträge überprüfen

BVMed: Alle Kooperationsverträge überprüfen
Bild: BVMed
In Berlin konnten sich Interessierte über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Healthcare Compliance in Deutschland und Europa informieren. Im Mittelpunkt stand das im Juni verabschiedete Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen.

Durch die neuen Strafrechtsparagrafen zur Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a, b StGB) sind keine neuen Verbote in der Zusammenarbeit mit Ärzten, sondern lediglich neue Sanktionen hinzugekommen. Das verdeutlichte der hessische Oberstaatsanwalt Alexander Badle auf der Healthcare Compliance-Konferenz des BVMed am 23. November 2016 in Berlin. Wichtig seien präventive Maßnahmen, um ein Ermittlungsrisiko zu minimieren. „Denn wenn man erst einmal Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren ist, ist der Schaden bereits eingetreten“, so Badle. Seine Botschaft: „Wenn Sie sich an die Branchen-Spielregeln aus dem Kodex Medizinprodukte als Auslegungshilfen des Gesetzes halten, haben Sie das Risiko einer strafrechtlichen Ermittlung deutlich minimiert.“ Rechtsanwalt Volker Ettwig empfahl, sämtliche Kooperationsverträge auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Unternehmen sollten zudem auch ohne äußeren Anlass ein „Compliance Management“ im Unternehmen aufbauen und klare Regeln etablieren. Joachim M. Schmitt vom BVMed betonte die Bedeutung eines „Netzwerkes für mehr Sicherheit“ aus Compliance-Verantwortlichen. Wichtig seien Richtlinien und Dienstanweisungen für Mitarbeiter sowie regelmäßige Schulungen in den Unternehmen und den medizinischen Einrichtungen.
Dekade der Transparenz
„Die Dekade der Transparenz hat gerade erst begonnen“, kommentierte BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt den gestiegenen Dokumentationsaufwand für Unternehmen und medizinische Einrichtungen durch neue Compliance-Regelungen. Eine enge Zusammenarbeit von Industrie und medizinischen Einrichtungen sei dabei für den medizintechnischen Fortschritt sowie für die sichere Anwendung von Medizinprodukten notwendig und auch politisch erwünscht.
Die Zusammenarbeit sei aber strafrechtlich zunehmend risikobehaftet. Oberstes Ziel sei daher, zu vermeiden, in Korruptionsverdacht zu geraten. Deshalb verfolge der BVMed mit der Aufklärungskampagne „MedTech Kompass“ einen positiven Informationsansatz, um die Prinzipien einer guten und transparenten Zusammenarbeit bekannter zu machen. Da die Gesetzestexte oft nicht einfach zu verstehen seien, habe der BVMed bereits 1997 den „Kodex Medizinprodukte“ mit praktischen Handlungsempfehlungen erarbeitet. Der Kodex ist auf dem Stand 2016 und berücksichtigt damit die jüngsten gesetzlichen Änderungen.
Weitere Informationen zum Kodex Medizinprodukte: www.bvmed.de/kodex
Bild: BVMed
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