Für Hersteller vernetzter Medizinprodukte steigen die Cybersecurity-Aufwände; durch § 75c SGB V fordern die Krankenhäuser von ihnen viele Detailinfos...
Für Hersteller vernetzter Medizinprodukte steigen die Cybersecurity-Aufwände; durch § 75c SGB V fordern die Krankenhäuser von ihnen viele Detailinfos...