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E-Health–Datenschutz in Deutschland und Tansania

Big Data in der Medizin
E-Health–Datenschutz in Deutschland und Tansania

E-Health--Datenschutz in Deutschland und Tansania
Prof. Benedikt Buchner, Universität Bremen, (links) und Prof. Alex Boniface Makulilo, Open University Tanzania, (rechts) (Bild: Universität Bremen)
Forscher aus Deutschland und Tansania untersuchen die datenschutzrechtlichen Herausforderungen im Gesundheitssektor beider Länder. Außerdem soll die Einrichtung eines Aufbaustudienprogramms für Gesundheitsrecht vorbereitet werden.

Mit E-Health-Anwendungen wie der elektronischen Gesundheitskarte halten digitale Technologien weltweit zunehmend auch in das Gesundheitssystem Einzug. E-Health kann eine Unterstützung für ein effektiv funktionierendes und kostensparendes Gesundheitswesen sein, insbesondere auch in ländlichen Gebieten mit geringerer ärztlicher Versorgung. So kommen laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Tansania auf einen Arzt 20 000 Patienten, in Deutschland sind es 218 Patienten. Gleichzeitig forciert E-Health das Sammeln von Daten, die verarbeitet und an verschiedenen Stellen bereitgestellt werden.

Forscher aus Deutschland und Tansania untersuchen nun gemeinsam die datenschutzrechtlichen Herausforderungen im Gesundheitssektor beider Länder. Prof. Alex Boniface Makulilo von der Open University of Tanzania und Prof. Benedikt Buchner vom Institut für Informations-, Gesundheits- und Medizinrecht der Universität Bremen konzentrieren sich dabei vor allem auf die elektronische Gesundheitskarte und die damit verbundenen Herausforderungen für die Datenschutzregulierung in beiden Ländern.

Globale Problemstellung Datenschutz

„Es ist eine besondere Herausforderung, sensible persönliche Gesundheitsdaten durch entsprechende gesetzliche Regulierung zu schützen, ohne das Funktionieren des Gesundheitssystems über Gebühr zu beeinträchtigen“, beschreibt Benedikt Buchner die zentrale Aufgabe des Forschungsprojekts. Diese Herausforderung für die Datenschutzregulierung besteht gleichermaßen in Deutschland wie in Tansania, wobei die deutsche Seite die elektronische Gesundheitskarte bereits früher eingeführt hat. „Die komplexen Problemstellungen im Bereich E-Health erfordern eine intensive internationale Zusammenarbeit. Beide Seiten können durch die unterschiedlichen Erfahrungswerte und Perspektiven voneinander profitieren“, sagt Alex Boniface Makulilo.

Vergleichende Forschung und Austausch

In rechtsvergleichenden sowie empirischen Studien wollen die Forschenden die datenschutzrechtliche Situation in beiden Ländern untersuchen, dies auch mit Blick auf die Internationalisierung des Datenschutzrechts und die zunehmend erforderliche Angleichung der Datenschutzgesetze an die Europäische Datenschutzgrundverordnung auch in Drittländern.

Neben Fachpublikationen soll die geplante Einrichtung eines Master-of-Laws-Programms zum Gesundheitsrecht an der Open University of Tanzania vorbereitet werden. Es sieht Lehrveranstaltungen von tansanischer und deutscher Seite vor. In dem Projekt entwickeln die Forscher hierfür das Curriculum sowie eine Handreichung für Hochschullehrende. Eingebunden in das Projekt sind auf beiden Seiten auch Nachwuchsforschende.

Das Projekt trägt den Titel „Strengthening protection of personal data in the health sector: a comparative analysis of the Tanzanian and German eHealth System” und wird von der Alexander- von-Humboldt-Stiftung mit rund 48 000 Euro gefördert.

www.uni-bremen.de

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