Startseite » Markt »

Telemedizin wird selbstverständlich in der Gesundheitsversorgung

Bitkom-Befragung zur Digitalisierung
Telemedizin wird selbstverständlich in der Gesundheitsversorgung

Telemedizin wird selbstverständlich in der Gesundheitsversorgung
Für die repräsentative Umfrage wurden 100 Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder von Unternehmen der Pharmabranche ab 20 Mitarbeitern befragt Grafik: Bitkom
Telemedizin wird künftig ein wichtiger Baustein in der Gesundheitsversorgung sein. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Studie, die der Digitalverband Bitkom anlässlich der Hub Conference am 10. Dezember in Berlin in Auftrag gegeben hat. Hierfür wurden 100 Experten aus dem Gesundheitswesen (Geschäftsführer und Vorstände von Pharmaunternehmen) gefragt, welche Bedeutung verschiedene telemedizinische Szenarien in zehn Jahren haben werden. Alle Befragten erwarten demnach, dass der telemedizinische Austausch eines Mediziners mit anderen Spezialisten künftig eine große Rolle spielen wird. Dabei kann beispielsweise ein Hausarzt Röntgenaufnahmen per Videotelefonie gemeinsam mit einem Fachkollegen auswerten. Fast ebenso viele (98 %) gehen davon aus, dass telemedizinisch unterstützte Operationen (Telechirurgie) wichtig sein werden. In komplizierten Fällen kann so zum Beispiel ein führender Spezialist aus dem Ausland hinzugezogen werden. Die telemedizinische Routineüberwachung des Gesundheitszustands (Vitalparameter) eines Menschen wird nach Ansicht von 97 % der Experten eine große Rolle spielen. Herz- oder Diabetespatienten übermitteln dabei von Zuhause aus Werte wie EKG, Blutdruck, Gewicht oder Blutzucker elektronisch an einen Arzt. Der behandelnde Arzt bekommt eine lückenlose Kontrolle auch ohne ständige Praxisbesuche oder Krankenhausaufenthalt. 70 % der Experten denken außerdem, dass auch die Online-Sprechstunde zwischen Arzt und Patient bedeutsam wird. Diese ersetzt den Arztbesuch nicht, sondern ergänzt ihn, etwa bei Routineuntersuchungen.

„Telemedizin ist einer der zentralen Schlüssel zur Bewältigung der medizinischen Herausforderungen, die der demographische Wandel mit sich bringt“, sagt Pablo Mentzinis, Bereichsleiter E-Health beim Bitkom. „Gerade in ländlichen Regionen können digitale Anwendungen die Gesundheitsversorgung deutlich verbessern, die Lebensqualität von Patienten erhöhen und zugleich Kosten sparen. Hierfür müssen wir heute die gesetzlichen Weichen stellen.“
Telemedizin soll im geplanten E-Health-Gesetz verbindlicher geregelt werden. Nach jetzigem Stand soll Telemedizin auf Rezept vor allem für die telekonsiliarische Befundung von Röntgenaufnahmen eingeführt werden. Mentzinis: „Das reicht aber nicht. Es gibt bereits seit 2012 einen Auftrag an die Kassen und Ärzte, über weitere Telemedizinanwendungen zu entscheiden. Es gibt viele Anwendungsfelder und auch der Koalitionsvertrag ist ehrgeiziger als der vorliegende Gesetzesentwurf.“ Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, dass Telemedizin verstärkt werden soll, zum Beispiel zur engen Betreuung von Risikopatienten oder chronisch Kranken. „Das geht deutlich über die Fernbefundung von Röntgenaufnahmen hinaus.“
Unsere Webinar-Empfehlung
Aktuelle Ausgabe
Titelbild medizin technik 2
Ausgabe
2.2024
LESEN
ABO
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

Titelthema: PFAS

Medizintechnik ohne PFAS: Suche nach sinnvollem Ersatz

Alle Webinare & Webcasts

Webinare aller unserer Industrieseiten

Aktuelles Webinar

Multiphysik-Simulation

Medizintechnik: Multiphysik-Simulation

Whitepaper

Whitepaper aller unserer Industrieseiten


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de