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Patientensicherheit hängt nicht von der Verfahrenslänge ab

Medizinprodukte-Zulassungssystem in den USA
Patientensicherheit hängt nicht von der Verfahrenslänge ab

Patientensicherheit hängt nicht von der Verfahrenslänge ab
Auch die Zulassung des Telemanipulators da Vinci wirft Fragen auf. Das Beispiel wird im Positionspapier genauer beschrieben Bild: Intuitive Surgical
Der Berliner Medizintechnikbranchenverband Spectaris verweist in seinem Positionspapier „Staatliche Medizinproduktezulassung nicht überschätzen“ auf Defizite bei dem amerikanischen Zulassungsverfahren. Im Zuge der Überarbeitung der Medizinprodukterichtlinie fordern Teile der deutschen Politik und auch der GKV-Spitzenverband die Einführung eines staatlichen Zulassungsverfahrens für Medizinprodukte wie in den USA.

Dass das staatliche Zulassungsverfahren keinesfalls besser ist als das europäische zeigen jedoch genauere Betrachtungen des amerikanischen Systems der „Food and Drug Administration (FDA)“: „Nur wenige Medizinprodukte durchlaufen die anspruchsvollen Prüfprozesse in den USA (Premarket Approval – PMA). Die meisten Produkte, welche in Europa als Hochrisikoprodukte eingestuft sind, werden in den USA den niedrigen Risikoklassen zugeordnet und durchlaufen somit ein einfaches Prüfverfahren“, so Spectaris-Geschäftsführer Dr. Tobias Weiler. Im Jahr 2009 waren es nur 20 Produkte, die den strengen PMA-Prozess durchliefen.
In Deutschland werden nach Angaben des Deutschen Institutes für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) jährlich rund 320 Medizinprodukte mit hohem Risiko (Klasse III-Produkte) auf den Markt gebracht. Diese haben vor Erlangung des Marktzugangs ein strenges und umfangreiches Konformitätsbewertungsverfahren zum Nachweis der Produktsicherheit und der Leistungsfähigkeit des Produktes zu durchlaufen.
Die Rahmenbedingungen der deutschen Medizinprodukteindustrie werden im Wesentlichen in Brüssel bestimmt. Ein Entwurf der Europäischen Kommission (EU-KOM) für eine Verordnung über Medizinprodukte liegt seit September 2012 vor. Ziel der neuen Verordnung soll insbesondere eine Stärkung der Patientensicherheit sein.
Der Spectaris unterstützt die Vorschläge der EU-KOM für eine stärkere und europaweit einheitliche Überwachung der Benannten Stellen, die für die Marktzulassung von Hochrisikomedizinprodukten und die Überwachung von Medizinprodukteherstellern zuständig sind. Grundsätzlich sollte aber am bisherigen Verfahren, der Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung, welches sich in den letzten 20 Jahren bewährte, festgehalten werden, heißt es. Die vorgeschlagene Maßnahme zur Etablierung eines staatlichen Zulassungssystems wie durch einige Teile der deutschen Politik und den GKV-Spitzenverband gefordert, biete dabei keinen zusätzlichen Patientenschutz, sondern gefährde die Innovationskraft der Medizintechnikbranche. Der Medizintechnikverband Spectaris hatte sich in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) Anfang Dezember bereits zum Entwurf der neuen Medizinprodukteverordnung geäußert.
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