Bei der Diskussion um die Aufbereitung und die Wiederverwendung von Medizinprodukten gibt es auf europäischer Ebene noch keinen Konsens. Das zeigte die MedInform-Konferenz „Aufbereitung und Wiederverwendung von Medizinprodukten – Fortschritte und Grenzen“ am 23. April in Bonn.
Industrievertreter wie Peter Schröer von Ethicon bevorzugen den Vorschlag der Europäischen Kommission, nach dem die Aufbereitung von Einmalprodukten wie ein Herstellungsprozess anzusehen ist. Die französische Position ist eindeutig, wie Dr. Christophe Lambert von der französischen Vereinigung für Sterilgutversorgung verdeutlichte: Die Aufbereitung von Einmalprodukten ist dort seit Längerem verboten. Die Regierung überwacht die Sterilisationszentren regelmäßig. In Deutschland wird nach Auskunft von ZLG-Leiter Dr. Rainer Edelhäuser für die Aufbereitung von Medizinprodukten mit besonders hohen Anforderungen an die Aufbereitung („Kritisch C“) ab Oktober 2015 eine Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems verpflichtend sein. Prof. Dr. Clemens Bulitta von der Ostbayerischen Technischen Hochschule plädierte für mehr Aufmerksamkeit und einheitliche Standards auch bei der hygienischen Anwendung nicht steriler Medizinprodukte.
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