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Coronavirus: Schweiz beschließt Zollaussetzungen für medizinische Güter

Corona-Auswirkungen
Schweiz beschließt Zollaussetzungen für medizinische Güter und Ausnahmen für das Inverkehrbringen von PSA

Schweiz beschließt Zollaussetzungen für medizinische Güter und Ausnahmen für das Inverkehrbringen von PSA
Zur Bekämpfung des Coronavirus hat der Schweizer Bundesrat die Zölle auf Einfuhren von wichtigen medizinischen Gütern vorübergehend ausgesetzt
Bild: Credit Suisse

Medizinische Schutzausrüstung und andere Verbrauchsmaterialen spielen eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung des Coronavirus. Da diese in der Schweiz nicht in genügenden Mengen produziert werden, hat der Schweizer Bundesrat die Zölle auf Einfuhren von wichtigen medizinischen Gütern vorübergehend ausgesetzt. Medizinische Versorgungsgüter sollen damit möglichst einfach und kostengünstig eingeführt werden können.

Bei außerordentlichen Umständen, namentlich bei Verknappung oder Verteuerung von unentbehrlichen Waren, kann der Bundesrat gemäß dem Zolltarifgesetz Zölle herabsetzen oder aufheben. Gestützt auf diese Gesetzesgrundlage setzt der Bundesrat die Zölle auf wichtige medizinischen Gütern aus, bei denen der Normalzollansatz nicht bereits null beträgt. Mit dieser Maßnahme werden Einfuhren der erwähnten Güter verbilligt und der administrative Aufwand reduziert. Importeure müssen für die zollbefreite Einfuhr laut Freihandelsabkommen keine Ursprungsnachweise mehr beibringen. Außerdem werden private Importeure den Zivilschutzbehörden von Bund und Kantonen gleichgestellt, welche Schutzmaterial bereits heute zollbefreit einführen können. Die Verordnung gilt bis zum 9. Oktober 2020.

www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation.html

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