Startseite » Markt » Coronavirus »

TÜV Rheinland prüft und zertifiziert FFP2-Atemschutzmasken

FFP2-Atemschutzmasken
In Deutschland produziert, geprüft und zertifiziert

In Deutschland produziert, geprüft und zertifiziert
Hersteller können die Konformität und Sicherheit ihrer Atemschutzmasken künftig im Kölner Labor von TÜV Rheinland überprüfen und anschließend zertifizieren lassen (Bild: TÜV Rheinland)
TÜV Rheinland hat für die Prüfung und Zertifizierung von FFP2-Atemschutzmasken in ein neues Atemschutzlabor in Köln investiert. Ein erstes Zertifikat für den europäischen Markt hat der Prüfdienstleister bereits an einen deutschen Hersteller vergeben.

Der TÜV Rheinland prüft und zertifiziert künftig Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP2 in Deutschland. Als erster Hersteller hat die Exbert GmbH & Co. KG ihre „D/Maske“ im neuen Atemschutzlabor von TÜV Rheinland prüfen lassen und nun das entsprechende Zertifikat für den europäischen Markt erhalten. Das Unternehmen produziert die Atemschutzmasken in seinem Werk im westfälischen Unna. Die Zertifizierung durch TÜV Rheinland basiert auf den Vorgaben der maßgeblichen Verordnung 2016/425 für so genannte Persönliche Schutzausrüstung.

Hoher Atemschutzmasken-Bedarf durch Corona-Pandemie

Christiane Reckter, Leiterin der Zertifizierstelle der TÜV Rheinland LGA Products GmbH: „Der Bedarf an Atemschutzmasken bleibt durch die Corona-Pandemie extrem hoch. Viele Unternehmen haben in Deutschland die Produktion von Masken aufgenommen. Als unabhängiger Prüfdienstleister bieten wir mit dem neuen Atemschutzlabor standortnahe Prüf- und Zertifizierungsmöglichkeiten direkt in Deutschland.“ Erkennbar sind von der TÜV Rheinland LGA Products GmbH zertifizierte Masken an der Kennzeichnung „CE 0197“.

Umfassende Prüfung in Laboren von TÜV Rheinland

Im Rahmen der erforderlichen Tests von FFP2-Masken prüfen die Fachleute von TÜV Rheinland im Kölner Atemschutzlabor eingehend unter anderem das Material, Durchlass des Filtermediums, Atemwiderstand und Leckage der Masken sowie die Verpackung, Produktkennzeichnungen und -beschreibungen. Im Vordergrund steht dabei die Wirksamkeit des Schutzes: Partikelfiltrierende Masken (Filtering Face Piece, FFP) werden je nach Durchlässigkeit des Filters als FFP1-, FFP2– oder FFP3-Maske bezeichnet. Dabei wird die Filterleistung des Maskenmaterials anhand der europäischen Norm DIN EN 149 zum Schutz vor partikelförmigen Schadstoffen mit Aerosolen getestet: FFP2-Masken, wie TÜV Rheinland sie nun zertifiziert hat, müssen mindestens 94 % der Aerosole in der Prüfung filtern. Die FFP-Masken dienen dem Eigenschutz vor Tröpfchen und Aerosolen.

TÜV Rheinland LGA Products ist Benannte Stelle

Solche Masken gelten – anders als medizinische Gesichtsmasken – nicht als Medizinprodukt, sondern als persönliche Schutzausrüstung. Zertifiziert werden dürfen solche Produkte nur durch eine von der Europäischen Union anerkannte Benannte Stelle. Dies ist im Fall der „D/Maske“ die TÜV Rheinland LGA Products GmbH.

Weitere Informationen zur Prüfung Persönlicher Schutzausrüstung (PSA): www.tuv.com/psa

Kontakt zum Prüfdienstleister:
TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
www.tuv.com

Unsere Whitepaper-Empfehlung
Aktuelle Ausgabe
Titelbild medizin technik 2
Ausgabe
2.2024
LESEN
ABO
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

Titelthema: PFAS

Medizintechnik ohne PFAS: Suche nach sinnvollem Ersatz

Alle Webinare & Webcasts

Webinare aller unserer Industrieseiten

Aktuelles Webinar

Multiphysik-Simulation

Medizintechnik: Multiphysik-Simulation

Whitepaper

Whitepaper aller unserer Industrieseiten


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de