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Neue Prüfgrundsätze für Schutzmasken

Coronavirus/Schutzausrüstung
Coronavirus-Schutzmasken nach neuem Grundsatz geprüft

Coronavirus-Schutzmasken nach neuem Grundsatz geprüft
Im Labor werden die Corona-Masken zum Beispiel auf den Atemwiderstand geprüft (Bild: Dekra)
Schutzmasken, die bislang nicht das erforderliche CE-Kennzeichen tragen können, sollen mit gezielten Tests im Kampf gegen das Corona-Virus verfügbar gemacht werden. Dekra Testing &Certification ist eines von zwei dafür in Deutschland geeigneten Laboren.

Dekra Testing & Certification in Essen ist eines von zwei Laboren in Deutschland, die geeignet sind, nach einem neu erstellten Prüfgrundsatz Corona-Schutzmasken zu prüfen. So sollen Schutzmasken, die bislang nicht das erforderliche CE-Kennzeichen tragen können, mit gezielten Tests im Kampf gegen das Corona-Virus verfügbar gemacht werden.

Marktaufsichtbehörden können vereinfachte Verfahren für Schutzmasken definieren

Auf Empfehlung der EU-Kommission (2020/403) vom 13. März 2020 können die Marktaufsichtbehörden vereinfachte Verfahren für die Beschaffung von so genannten Corona-Masken definieren. Durch das Schnellverfahren sollen technisch taugliche Masken von den Marktaufsichtsbehörden zur Bereitstellung genehmigt werden können. Das heißt, Masken, die bislang nicht den aufwendigen Prozess des gemäß PSA-VO (EU 2016/425) erforderlichen EU-Konformitätsbewertungsverfahrens durchlaufen haben, können ausnahmsweise dem deutschen Markt verfügbar gemacht werden.

Coronavirus: Verkürzter Prüfungsgrundsatz für Masken

Die Dekra Testing & Certification GmbH mit ihrem Speziallabor in Essen ist eine der beiden Stellen, die in Deutschland als benannte Stellen für Atemschutzmasken (FFP-Masken) anerkannt sind. Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS), München, hat jetzt Dekra und das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) aufgefordert, einen verkürzten Prüfgrundsatz zu erstellen. Das Ziel ist, ein schnelles Verfahren zu schaffen, das eine technische Aussage über den Schutz vor Corona-Viren erlaubt und von der Marktaufsichtsbehörde akzeptiert wird.

Nicht als zertifizierende Stelle – es geht um Übereinstimmung mit Prüfgrundsatz

Dekra prüft seit Montag, 23. März 2020, bereits die ersten Muster mit dem erarbeiteten Prüfgrundsatz im Labor in Essen. Dekra tritt dabei nicht als zertifizierende Stelle auf, sondern fertigt einen Prüfbericht und bestätigt die Übereinstimmung mit dem Prüfgrundsatz, unabhängig von Standards oder der PSA-Verordnung.

 Weitere Informationen:
Dekra Testing & Certification
Dirk Wessels
Tel. +49(0)234-36 96-103

E-Mail: dirk.wessels@dekra.com

Kontakt zum Unternehmen:
Dekra e. V. Stuttgart
Handwerkstr. 15
70565 Stuttgart
www.dekra.de

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