Der Anteil der Medizinprodukte an bestätigten medizinischen Behandlungsfehlern lag 2014 bei nur 0,5 % . Das zeigt die Jahresstatistik 2014 der Behandlungsfehler-Begutachtung der Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) vorstellte. Insgesamt untersuchten die MDK 14 663 gemeldet Fälle. Bei rund einem Viertel der Gutachten wurden Behandlungsfehler festgestellt. Von den 3796 festgestellten Fehlern gingen 18 auf Medizinprodukte zurück.
Knapp zwei Drittel der Behandlungsfehlervorwürfe betrafen Behandlungen in Krankenhäusern. Ein Drittel bezog sich auf Vorwürfe gegen einen niedergelassenen Arzt. Die meisten Vorwürfe zu Behandlungsfehlern bezogen sich jedoch auf chirurgische Eingriffe. 7845 Fälle stehen in direktem Zusammenhang mit Operationen. „Dies hat nach unserer Erfahrung damit zu tun, dass bei einem postoperativen Behandlungsverlauf, der nicht den Erwartungen entspricht, der Verdacht auf einen Behandlungsfehler nahe liegt, während Fehler bei der Medikation von Patienten oft nicht wahrgenommen werden“, erläutert Prof. Dr. Astrid Zobel, Leitende Ärztin des MDK Bayern. Ein Behandlungsfehler bei Operationen wurde in rund 24 % der Fälle gutachterlich festgestellt.
An der Spitze der besonders berichtenswerten Ereignisse, bei denen jeder Fehler vermieden werden könnte, liegt der Erwerb eines hochgradigen Dekubitus während eines stationären Aufenthalts im Krankenhaus oder Pflegheim. Hier konnten die MDK insgesamt 67 Fälle dokumentieren.
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