Startseite » Markt » Aus der Branche »

Schweiz: Drittstaat-Status erschwert Import von Medizintechnik

Medizintechnikmarkt Schweiz
Rückstufung auf Drittstaat gefährdet Patientenversorgung

Rückstufung auf Drittstaat gefährdet Patientenversorgung
Mit hausgemachten Import-Hürden gefährde die Schweiz die Gesundheitsversorgung ihrer eigenen Bevölkerung, so der Swiss Medtech. Der Branchenverband fordert daher eine Änderung der nationalen Medizinprodukteverordnung (Bild: niyazz/stock.adobe.com)
Für den Export von Medizinprodukten gemäß neuer EU-Regelung ist die Schweizer Medtech-Branche trotz Drittstaat-Rückstufung gut aufgestellt. Zu diesem Ergebnis kommen die Teilnehmer einer aktuellen Konferenz des Branchenverbands Swiss Medtech. Alarmierend sei hingegen die Situation beim Import.

Mit der fehlenden Aktualisierung des Mutual Recognition Agreement (MRA) wurde die Schweizer Medtech-Branche Ende Mai 2021 auf Drittstaat zurückgestuft. Wie es der Schweizer Medtech-Branche knapp ein halbes Jahr nach Rückstufung geht, war Thema der diesjährigen Konferenz zur Medizinprodukteregulierung von Swiss Medtech mit über fünfhundert Teilnehmenden. Besprochen wurde, welche Konsequenzen die Blockade mit der EU auf die bisher von Erfolg geprägte Schweizer Medizintechnikindustrie hat und wie die akuten Probleme gelöst werden könnten?

Export: Die Branche hat sich arrangiert

Die Branche hat das Szenario Drittstaat zu großen Teilen antizipiert und sich zwei Jahre mit großem Einsatz darauf vorbereitet, die Zusatzanforderungen für den lückenlosen Export ihrer Ware in die EU zu erfüllen, so der Branchenverband Swiss Medtech. Dazu gehören im Wesentlichen die Benennung eines Bevollmächtigten im EU-Raum, der stellvertretend Herstelleraufgaben und die solidarische Produkthaftung übernimmt, sowie die Neubeschriftung der Produkte. Heute sind fast alle Unternehmen entsprechend aufgestellt. Die Rechtslage ist klar: Wer MDR-Produkte in die EU-exportieren will, muss die Drittstaat-Anforderungen erfüllen. Demgegenüber besteht in Bezug auf die Medizinprodukte mit bestehenden Zertifikaten (sogenannten MDD-Produkte oder altrechtliche Produkte) nach wie vor Rechtsunsicherheit. Dürfen sie von der Übergangsfrist bis Ende 2024 profitieren oder nicht? Die EU sagt Nein, die Schweiz sagt Ja. Jedes Unternehmen muss in diesem rechtlichen Schwebezustand eine eigene Risikoabwägung machen.

Import: Alarmierende Situation – Patientenversorgung ist gefährdet

Mit Inkraftsetzung der nationalen Medizinprodukteverordnung (MepV) am 26. Mai 2021 hat der Bundesrat hohe Import-Hürden für ausländische Hersteller aufgestellt. Damit schadet die Schweiz nicht nur der heimischen Medtech-Industrie, sondern gefährdet darüber hinaus die Gesundheitsversorgung ihrer eigenen Bevölkerung. Branchenumfragen zeigen, dass jedes achte der heute in der Schweiz verwendeten Medizinprodukte künftig nicht mehr verfügbar sein wird. Der Grund: Nicht alle ausländischen Hersteller sind bereit, zusätzliche Anforderungen einzig und allein für den kleinen Absatzmarkt Schweiz zu erfüllen. „Zurzeit sind uns Einzelbeispiele von Lieferstopps bekannt. Ab zweite Hälfte nächsten Jahres wird es breit spürbare Versorgungslücken geben“, ist Dr. Daniel Delfosse, Leiter für Regulierungsfragen von Swiss Medtech, überzeugt.

Schweizer Bundesrat und EU müssen sich einigen

Dem Verband ist bewusst, dass der Bundesrat die MRA-Aktualisierung und damit den Schlüssel zum freien gegenseitigen Warenhandel nicht allein in der Hand hat, sondern auch die EU bereit dazu sein muss. „Umso wichtiger ist es, dass der Bundesrat die Regeln des Imports, die er mittels MepV unabhängig von der EU einseitig festlegen kann, zum Wohle der Schweiz trifft. Das ist heute nicht der Fall“, sagt Delfosse. Mit der MepV hat die Schweiz das von der EU übernommene Recht (MDR) noch zusätzlich verschärft (Swiss Finish). „Die Vorlage funktioniert in der Realität nicht. Wir fordern eine dringende Änderung. Mit ein paar wenigen Anpassungen der Verordnung könnte das sich anbahnende Versorgungsproblem massiv entschärft werden. Die Schweizer Regierung hat das allein in der Hand“, so Delfosse.

Zukunft: Beziehung mit der EU auf eine solide Basis stellen

Nebst den kurzfristigen negativen Konsequenzen darf der langfristige Schaden für den bisher attraktiven Medtech-Standort Schweiz nicht vergessen gehen. „Vielen Entscheidungsträgern scheint nicht bewusst zu sein, wie sehr die Blockade mit der EU der Attraktivität der Schweiz als Wirtschaft- und Forschungsplatz bereits geschadet hat und schaden wird. Der Verband wird sich deshalb weiterhin mit ungebrochenem Engagement mit Partnern und in Allianzen dafür einsetzen, dass die Beziehung der Schweiz mit der EU auf eine solide und dauerhafte Grundlage gestellt wird“, sagt Beat Vonlanthen, Präsident von Swiss Medtech.

Zum Verband Swiss Medtech

Swiss Medtech vertritt als Branchenverband der Schweizer Medizintechnik mit rund 700 Mitglieder. Mit 63 000 Beschäftigten und einem Beitrag von 16.4 % zur positiven Handelsbilanz der Schweiz ist die Medizintechnik eine volkswirtschaftlich bedeutende Branche. Swiss Medtech tritt ein für ein Umfeld, in welchem die Medizintechnik Spitzenleistungen zugunsten einer erstklassigen medizinischen Versorgung erbringen kann.

Kontakt zum Verband:
Swiss Medtech
Freiburgstr. 3
CH-3010 Bern
www.swiss-medtech.ch

Aktuelle Ausgabe
Titelbild medizin technik 1
Ausgabe
1.2024
LESEN
ABO
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

Titelthema: PFAS

Medizintechnik ohne PFAS: Suche nach sinnvollem Ersatz

Alle Webinare & Webcasts

Webinare aller unserer Industrieseiten

Aktuelles Webinar

Multiphysik-Simulation

Medizintechnik: Multiphysik-Simulation

Whitepaper

Whitepaper aller unserer Industrieseiten


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de